Ihre Ansprechpartner

Name

Telefon-Nr. / E-Mail

Hayduk, Rene

Tel.: 02268 - 939 150

E-Mail: rene.hayduk(at)kuerten.de

Schmitz, Heinz

Tel.: 02268 - 939 148

E-Mail: heinz.schmitz(at)kuerten.de

 

Ihr Anliegen können Sie ansonsten auch per Telefax an o.g. Ansprechpartner richten. Die FAX-Nr. lautet: 02268-939-154.

Gebühreninformation 2012

Restmüll je abgefahrenes Kilogramm

  0,41 €

Abfuhrgebühr grüne Tonne

120 l

240 l

1.100 l

  5,40 €

10,80 €

49,50 €

Abfallgrundgebühr/Person/Gleichwert

(Gleichwert für Gewerbe,Wochenendhaus..)

  8,04 €

In der Restmüllgebühr je abgefahrenes Kilogramm sind ab dem 01.01.2012 folgende Leistungen enthalten:

  • Abfuhr und Entsorgung von Rest- und Sperrmüll sowie Großgeräten an  Elektronikschrott,
  • Sammlung und Entsorgung des wilden Mülls sowie der Abfälle aus öffentlichen Straßenpapierkörben,
  • Sondermüllentsorgung einschließlich Kleinelektronikschrott über das Schadstoffmobil,
  • Abgeltung des anteiligen Aufwands an den abfallmengenunabhängigen Kosten , der keine Berücksichtigung in der Grundgebühr findet.

 

Bei der Abfuhrgebühr für die grüne Tonne und der Abfallgrundgebühr je Person bzw. Gleichwert handelt es sich um die Gebühr für das gesamte Jahr.

Für den Restmüllbehälter ist ein einmaliger Kaufpreis zu zahlen:

 

Erwerb Restmüllbehälter 240 l

 

58,75 €

mit Schloss:    95,99 €

Erwerb Restmüllbehälter 1.100 l

 

286,58 €

mit Schloss: 323,81 €

 

Die Anforderung von Abfallbehältern (Restmüll- und Papierbehälter) kann telefonisch als auch persönlich bei o.g. Anprechpartnern, jedoch nur von den Hauseigentümern bzw. Vermietern, vorgenommen werden.

Befinden Sie sich in einem Mietverhältnis, so wenden Sie sich bitte an Ihren Vermieter.

 

Abfuhrkalender 2012

Die Abfuhrtermine des Jahres 2012 finden Sie im Abfuhrkalender 2012.

 

Wichtiger Hinweis zum Abfuhrkalender 2012:

Laut dem an die Haushalte verteilten Abfuhrkalender für das Jahr 2012 findet in der Woche vom 30.01. bis 03.02.2012 lediglich die Abfuhr von Restmüll statt. Parallel werden im vorgenannten Zeitraum jedoch auch die Papiermüllbehälter geleert. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, in der Abfuhrwoche beide Behälter zur Leerung herauszustellen.

Die hier abrufbare Online-Version des Abfuhrkalenders berücksichtigt bereits die Änderung.

Hinweise zur Abgabe von Pappe, Papier, Kartonagen beim Abfuhrunternehmen

Papier, Pappe und Kartonagen können derzeit kostenlos beim Abfuhrunternehmen abgegeben werden.

Es ist zu beachten, dass Anlieferungen beim Abfuhrunternehmen nichts mit dem Gebührenhaushalt der Gemeinde Kürten zu tun haben. Das Unternehmen kann insofern selbst entscheiden, zu welchen Konditionen Papierabfälle angenommen werden. Ob eine kostenlose Annahme möglich ist, hängt z.B. auch mit der Lage auf den Rohstoffmärkten zusammen. Bei fehlender Erlöslage ist eine Annahme zu geringen Kosten daher nicht immer zu vermeiden.

Hinweise zur Sperrmüllabfuhr

Sperrmüll wird zu den im Abfuhrkalender angegebenen Abfuhrterminen einmal pro Quartal je Abfuhrbezirk und nur nach Kartenanmeldung bzw. Anmeldung per Mail abgefahren.

Zum Sperrmüll gehören alle Gegenstände, die gewöhnlich bei einem Umzug mitgenommen werden (Beispiele s. Liste B).

Stellen Sie bitte nur haushaltsübliche Mengen heraus (bis zu drei Kubikmeter je Haushalt). Sofern Mengen über das vorbeschriebene Maß hinaus zur Abholung bereitstehen, werden die Gegenstände, die über die haushaltsübliche Menge hinausgehen, stehen gelassen.

Zum Sperrmüll gehören keine Abfälle, die aufgrund Ihrer Größe und Beschaffenheit über den Restmüllbehälter entsorgt werden können, mit Hausmüll befüllte Kartons sowie Schadstoffe, Bauteile, Grünabfälle, Auto- und Fahrzeugteile (weitere Beispiele s. Liste A).

Hinweise zur Entsorgung von Elektronikschrott

Großgeräte an Elektronikschrott

Hierzu zählen alle Geräte mit einem Gewicht größer 15 kg.

 

Wichtiger Hinweis:

Die Abfuhr von Großgeräten erfolgt ab 2012 aufgrund von vielfachem Elektronikschrottdiebstahl durch Dritte in der Vergangenheit nur noch nach telefonischer Anmeldung unter 02207-9692-17 oder per Mail an entsorgung(at)neuenhaus.com bei der Firma Neuenhaus, alternativ unter 02268-939-150 bei der Gemeinde Kürten. Der Termin wird bei telefonischer Anmeldung nach Angabe der Abholanschrift sofort, bei Anmeldung per Mail mittels Antwortmail bekannt gegeben.

 

Zu den Großgeräten an Elektronikschrott gehören auch Sonnenbänke, jedoch ohne Leuchtstoffröhren. Diese sind vor Bereitstellung zu entnehmen und können am Schadstoffmobil abgegeben werden.

Darüber hinaus ist eine Selbstanlieferung von Elektronikschrott (betrifft auch Kleingeräte) beim Abfallwirtschaftsbetrieb Bergisch Gladbach in Obereschbach (unterhalb des Knaubermarktes auf derselben Straßenseite) zu folgenden Zeiten möglich:

Di - Do von 09.00 - 12.00 und 16.00 - 18.00 Uhr

Sa        von 09.00 - 12.00 Uhr

Die Geräte werden dort kostenlos angenommen.

Kleingeräte an Elektronikschrott (hierzu zählen alle Geräte unter 15 kg) können des Weiteren am Schadstoffmobil abgegeben werden, welches einmal pro Monat an unterschiedlichen Standorten im Gemeindegebiet steht (s. Abfuhrkalender). Bei Anmeldung und Bereitstellung eines Elektrogroßgerätes werden Kleingeräte auch im Rahmen der Großgeräteabfuhr abgefahren. Beachten Sie bei Anlieferung am Schadstoffmobil bitte die unterschiedlichen Anlieferungszeiten:

freitags:            in der Zeit von 14.00 - 18.00 Uhr

samstags:         in der Zeit von 09.00 - 13.00 Uhr

Am Schadstoffmobil werden ebenfalls nur haushaltsübliche Mengen angenommen.

Müllabfuhr bei Wintereinbruch

Momentan läuft die Müllabfuhr wieder reibungslos. Bei Schnee und Eisglätte kann es jedoch zu Verzögerungen kommen. Die Müllabfuhr ist dann bestrebt, die Abfuhr in den Bereichen, die am Abfuhrtag nicht erreicht werden konnten, nachzuholen, sofern dies witterungsbedingt möglich ist. In solchen Fällen ist ausnahmsweise auch das Beistellen von Abfällen erlaubt. Achten Sie bitte beim Beistellen von befüllten Restmüllsäcken darauf, dass eine Zuordnung zum Restmüllbehälter möglich ist. Sollten mehrere Restmüllbehälter nebeneinander stehen wird empfohlen, mit einem wasserfesten Stift die Behälternummer auf den Sack/die Säcke zu notieren. Weiterhin ist es hilfreich, wenn die Abfallbehälter/Säcke aus Stichstraßen ohne Wendemöglichkeit -soweit zumutbar - an die nächstgelegene Abfuhrstelle (dies ist in der Regel die Straßeneinmündung zur nächsten befahrbaren Straße) vorgestellt werden. Dabei ist zu beachten, dass der fließende Verkehr nicht beeinträchtigt wird.

 

Die Nachfahrtermine werden bei sich ergebenden Verzögerungen an dieser Stelle eingestellt. Sollte trotz alledem keine Abfuhr erfolgen, wird zeitnah um Kontaktaufnahme mit der Gemeindeverwaltung bei o.g. Ansprechpartnern gebeten.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass gem.  § 20 Abs. 2 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kürten kein Anspruch auf Ermäßigung der Gebühren oder auf Schadenersatz besteht, wenn bei vorübergehenden Einschränkungen oder infolge höherer Gewalt die der Gemeinde obliegende Abfallentsorgung unterbleibt.

 

 

 

Festgefrorener Abfall in der Mülltonne

Witterungsbedingt kann es bei der Leerung der Restmülltonnen vorkommen, dass nicht der gesamte Abfall vom Abfallsammelfahrzeug aufgenommen werden kann, weil ein Teil der Abfälle am Boden des Behälters festgefroren ist.

Da der Behälter zweimal gewogen wird (einmal vor der Entleerung und einmal danach) wird nur der Abfall berechnet, der tatsächlich ins Abfallsammelfahrzeug gelangt.

 

Festgeforenen Abfällen können Sie wie folgt vorbeugen:

 

- Vorsortiergefäße mit einigen Lagen Zeitungspapier auskleiden
- Feuchte Abfälle (z.B. Kaffee- u. Teefilter) gut abtropfen lassen
- keine flüssigen Abfälle in die Tonne werfen
- Küchenabfälle in normales Zeitungspapier einwickeln oder Papiertüten verwenden
- Seitenwände des Abfallgefäßes mit Kartonagen oder Zeitungspapier auskleiden; verhindert das Anfrieren am Rand der Tonne. Hilfreich sind auch die im Handel angebotenen großen Plastiksäcke, die die Abfallbehälter vollständig auskleiden.
- Wer über einen möglichst frostfreien Standort für die Abfalltonnen verfügt, sollte diesen an Frosttagen auch nutzen.

Sind die Abfälle in der Mülltonne bereits festgefroren, lassen sie sich am Besten vor der Abfuhr mit einem Spaten vorsichtig am Tonnenrand lösen. Es wird darauf hingewiesen, dass dies nicht durch die Mitarbeiter des Abfuhrunternehmens erfolgen kann. Das richtige Befüllen des Abfallbehälters liegt in der Verantwortung des Tonnenbenutzers.

Drucksachen und Niederschriften zu den Sitzungen des Rates un der Ausschüsse

Über das Bürgerinformationsportal gelangen Sie unter dem Navigationspunkt Recherche durch Eingabe von Suchbegriffen (z.B.  "Abfallentsorgung" etc.) zu den Drucksachen und Niederschriften des Gemeinderates und der Ausschüsse.

 

Vorgenannte Drucksachen und Beschlüsse können Sie hier einsehen..

Satzungen im Bereich Abfallentsorgung

Weitere Informationen zur Abfallentsorgung finden Sie

a) in der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kürten

b) in der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kürten. 

 

Formulare zum Eigentumswechsel, Bankeinzug sowie Erteilung Zustellvollmacht

A) Eigentumswechsel

Wenn Sie Eigentümer eines bebauten oder unbebauten Grundstücks in Kürten sind und beabsichtigen Ihr Grundstück zu verkaufen, so teilen Sie dies bitte - unter Angabe der Anschrift des Käufers mit.

Nutzen Sie hierzu bitte das Formular Eigentumswechsel.

B) Bankeinzug

Möchten Sie Ihre zu den Fälligkeiten zu zahlenden Abgabenbeträge bequem von Ihrem Konto abbuchen lassen, so senden Sie uns bitte das ausgefüllte Formular Bankeinzug zu.

C) Zustellvollmacht

Haben Sie Ihr Haus vermietet und möchten, dass Ihr Mieter den Abgabenbescheid erhält und die zu den Fälligkeiten zu zahlenden Beträge entrichtet, so nutzen Sie hierfür bitte das Formular Zustellvollmacht.