Informationen zur Dichtigkeitsprüfung nach § 61 a LWG

Zum Schutz unseres Grundwassers hat das Land NRW § 61 a im Landeswassergesetz NRW (LWG NRW) Regelungen zur sog. Dichtheitsprüfung erlassen. Er schreibt vor, dass alle Grundstückseigentümer bis spätestens Ende 2015 erstmalig ihre privaten Abwasserleitungen auf Dichtheit prüfen lassen müssen, um sicherstellen zu können, dass kein Abwasser austritt und kein Fremdwasser in die öffentliche Kanalisation eintritt.

 

Fremdwasser ist z.B. Grundwasser, welches über undichte Leitungen und Schächte in den Kanal gelangt oder Dränagewasser, das unerlaubt in den Schmutzwasser- bzw. Mischwasserkanal eingeleitet wird. Das Fremdwasser führt zu erhöhten Kosten  in der weiteren Behandlung des Abwassers, die von allen Angabepflichtigen zu tragen sind.

 

Seit 2005 hat die Gemeinde Kürten an dem gemeinsamen Projekt zur Durchführung der Dichtheitsprüfung mit dem Rheinisch Bergischen Kreis und der Kommunal- und Abwasserberatung mitgearbeitet.

 

Der § 61 a LWG NRW schreibt als grundsätzliche Frist bei bestehenden privaten Abwasserleitungen die Durchführung der Dichtheitsprüfung bis zum 31.12.2015 vor.

 

Eine abweichende verkürzte Frist ist von den Gemeinden für private Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten festzulegen.

Weitere abweichende Fristen sollen die Gemeinden für Gebiete festlegen, in welchen Sanierungsmaßnahmen der öffentlichen Abwasseranlagen im Abwasserbeseitigungskonzept oder in gesonderten Kanalsanierungs- oder Fremdwassersanierungskonzepten festgelegt sind.

 

Die Gemeinde Kürten hatte im Jahr 2009 für die Wasserschutzzone der Dhünntalsperre eine Satzung zur vorgezogenen Dichtheitsprüfung erlassen. Die Eigentümer von Grundstücksentwässerungsleitungen in diesem Gebiete mussten die Dichtheitsprüfung bis zum 31.12.2010 bei der Gemeindeverwaltung vorlegen.

 

Aufgrund ausreichender Hinweise auf massiven Fremdwassereintritt in die öffentliche Kanalisation, hat die Gemeinde Kürten in 2010 ein Ingenieurbüro beauftragt in den Bereichen der Regenüberlaufbecken (RÜB) Kürten, Sportplatz, Philipweg und Dürscheid die öffentliche Kanalisation zu untersuchen.

 

Im Frühjahr 2011 wurden die Ergebnisse vorgestellt und die Fremdwasserschwerpunktgebiete festgelegt. Für diese Gebiete  wurde eine Satzung mit abweichenden Fristen erarbeitet.

 

Die Satzung über die vorgezogene Dichtheitsprüfung in diesen Gebieten wurde am 11.05.2011 vom Rat der Gemeinde Kürten beschlossen und trat am 19.05.2011 in Kraft. Die betroffenen Eigentümer werden von der Gemeindeverwaltung informiert.

 

Weiterführende Links zu Informationen:

 

- Das Landeswassergesetz (LWG NRW)

 

- Auswahl einer sachkundigen Firma (Landesliste des Ministeriums)

 

- Infobroschüre des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW

 

- Information für Grundstückseigentümer

 

- Satzung zur vorgezogenen Dichtheitsprüfung in Fremdwassergebieten

 

- Broschüre des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (neu)

 

- Faltblatt des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (neu)