Grundsteuer
Ihr Ansprechpartner
| Name | Telefon-Nr., E-Mail |
| Schmitz, Heinz | Tel.: 02268 - 939 150 |
Ihr Anliegen können Sie ansonsten auch per Telefax an o.g. Ansprechpartner richten. Die FAX-Nr. lautet: 02268 - 939 154.
Berechnung der Grundsteuer
Für Grundbesitz (bebaut oder unbebaut) ist Grundsteuer zu zahlen.
Die Steuer wird wie folgt berechnet:
| Vom Finanzamt ermittelter Messbetrag x Hebesatz der Gemeinde |
Der Hebesatz der Gemeinde Kürten beträgt ab dem 01.01.2012 für die
Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) | 270% |
Grundsteuer B (bebaute oder bebaubare Grundstücke) | 480% |
Veräußerung Ihres Grundbesitzes
Wenn Sie Ihren Grundbesitz verkaufen wollen und der Käufer feststeht, so teilen Sie dies bitte dem Steueramt der Gemeinde Kürten mit.
Des weiteren benötigen wir in diesem Fall Angaben von Ihnen und dem neuen Eigentümer. Sie können hierzu das Formular Eigentumswechsel verwenden.
Beachten Sie bitte folgendes:
Mit dem Verkauf des Grundstücks erlischt nicht automatisch die Grundsteuerpflicht. Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine Jahressteuer. Wird Grundbesitz unterjährig veräußert, wird die Umschreibung vom Finanzamt i.d.R. zum 01.01. des Folgejahres vorgenommen. Bis dahin sind Sie der Gemeinde gegenüber auch weiterhin grundsteuerpflichtig.
Straßenreinigungs-/Winterdienstgebühren und Grundsteuer B
Ab dem 01.01.2011 werden gem. Beschlüsse des Gemeinderates vom 03.11. und 15.12.2010 keine separaten Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren mehr erhoben. Die hierfür anfallenden Kosten sind ab diesem Zeitpunkt anteilig im Hebesatz der Grundsteuer B (ab 2011 mit 30%-Punkten) berücksichtigt. Somit werden alle Grundstückseigentümer bebauter oder bebaubarer Grundstücke an den Kosten beteiligt. Denn jeder hat einen Vorteil von der Reinigungs-/Winterdienstleistung bei Nutzung der Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten, selbst wenn vor dem eigenen Grundstück keine Reinigung bzw. kein Winterdienst stattfindet. Das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster hat mit Beschluss vom 26.11.2009, Aktenzeichen 14 A 131/08, die Rechtmäßigkeit der Umlegung vorgenannter Kosten über die Grundsteuer B bestätigt.
Näheres zum Urteil erfahren Sie hier ...
Die Drucksachen und Niederschriften des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Gemeinderates können Sie im Bürgerinformationsportal einsehen.
Hundesteuer
Ihr Ansprechpartner
| Name | Telefon-Nr., E-Mailheinz.schmitz(at)kuerten.de |
| Schmitz, Heinz | Tel.: 02268 - 939 148 |
Ihr Anliegen können Sie ansonsten auch per Telefax an o.g. Ansprechpartner richten. Die FAX-Nr. lautet: 02268 - 939 154.
Die Steuersätze
Die Hundesteuer für das Jahr 2012 beträgt für
| einen Hund | 96,00 € |
| zwei Hunde | je 114,00 € |
| drei Hunde und mehr | je 126,00 € |
| Kampfhund/gefährlicher Hund | 780,00 € |
| zwei und mehr Kampfhunde/gefährliche Hunde | je 960,00 € |
An- und Abmeldung
Benutzen Sie bitte folgende Formulare (bitte hierzu mit der Maus auf den entsprechenden Link klicken):
Anmeldung eines Hundes zur Hundesteuer
Abmeldung eines Hundes von der Hundesteuer
Hundesteuermarken
Mit der Anmeldung Ihres Hundes erhalten Sie die Hundesteuermarke.
Geht die Marke verloren, so erhalten Sie gegen eine Gebühr von 3,50 Euro eine neue Hundesteuermarke.
Angaben an das Ordnungsamt
Gem. Landeshundegesetz müssen Sie auch Angaben zur Hundehaltung an das gemeindliche Ordnungsamt machen.
Ansprechpartnerin ist hier Frau Annette Paffrath, Tel. 02268-939 242.
Hundesteuersatzung
Weitere Informationen zur Hundesteuer finden Sie in der Satzung.
Vergnügungssteuer
Ihre Ansprechpartner
| Schmitz, Heinz | Tel.: 02268 - 939 148 |
| Hayduk, Rene | Tel.: 02268 - 939 150 |
Ihr Anliegen können Sie ansonsten auch per Telefax an o.g. Ansprechpartner richten. Die FAX-Nr. lautet: 02268 - 939 154.
Vergnügungssteuer für Apparate mit und ohne Gewinnmöglichkeit je Kalendermonat und Apparat (ab dem 01.01.2010)
| Apparate | Gaststätten | Spielhallen | Gaststätten* | Spielhallen* |
| mit Gewinn-möglichkeit | 12% v. Einspiel-ergebnis | 15% v. Einspiel-ergebnis | 55 Euro | 165 Euro |
| ohne Gewinn-möglichkeit | 28 Euro | 39 Euro | 28 Euro | 39 Euro |
| Apparate mit Darstellung von Gewalttätig-keiten etc. | 220 Euro | 220 Euro | 220 Euro | 220 Euro |
* bei fehlenden Nachweismöglichkeiten oder auf Antrag des Steuerschuldners
Bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit ist der Steuerschuldner verpflichtet, bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres der Gemeinde eine Steueranmeldung (Formular s.u.) einzureichen. Bei der Besteuerung nach den Einspielergebnissen sind den Steueranmeldungen Zählwerkausdrucke für den jeweiligen Abrechnungszeitraum beizufügen, die als Angaben mindestens Geräteart, Gerätetyp, Gerätenummer sowie die fortlaufende Nummer des Zählwerkausdruckes enthalten müssen.
Anträge auf abweichende Besteuerung sind schriftlich zu stellen. Hierzu kann das unter Formulare angegebene Antragsformular genutzt werden.
Formulare
Vergnügungssteueranmeldung für Apparage mit Gewinnmöglichkeit in Gaststätten
Vergnügungssteueranmeldung für Apparate mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen
Antrag auf Besteuerung von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit*
*Anträge sind bis spätestens zum 31. Dezember für die Zeit vom Beginn des folgenden Kalenderjahres an zu stellen.
Satzung (Inkrafttreten: 01.01.2010)
Der Rat der Gemeinde Kürten hat in seiner Sitzung am 16.12.2009 folgende Vergnügungssteuersatzung beschlossen:
Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuern in der Gemeinde Kürten (Vergnügungssteuersatzung)
Gewerbesteuer
Ihr Ansprechpartner:
| Schmitz, Heinz | Tel.: 02268 - 939 148 |
Fragen zur Gewerbesteuer kann Ihnen vorgenannter Ansprechpartner beantworten. Ihr Anliegen können Sie ansonsten auch per Telefax an die Gemeinde richten. Die FAX-Nr. lautet: 02268 - 939 154.
Berechnung der Gewerbesteuer
| vom Finanzamt ermittelter Messbetrag x Hebesatz der Gemeinde |
Entwicklung des Gewerbesteuerhebesatzes
| von | bis | Prozent |
| 01.01.2000 | 31.12.2000 | 390% |
| 01.01.2001 | 31.12.2001 | 400% |
| 01.01.2002 | 31.12.2003 | 410% |
| 01.01.2004 | 31.12.2005 | 420% |
| 01.01.2006 | 31.12.2010 | 430% |
| 01.01.2011 | 31.12.2011 | 440% |
| 01.01.2012 | 460% |
Drucksachen und Niederschriften zu den Sitzungen des Rates und der Ausschüsse
Über das Bürgerinformationsportal gelangen Sie unter dem Navigationspunkt Recherche durch Eingabe von Suchbegriffen (z.B. "Grundsteuer" etc.) zu den Drucksachen und Niederschriften des Gemeinderates und der Ausschüsse.
Vorgenannte Drucksachen und Beschlüsse können Sie hier einsehen..








