Die Anträge können bis 01.10.2022 gestellt werden.
Denkmalförderprogramm 2023 – Einzelmaßnahmen
Die Landesregierung NRW beabsichtigt, im Haushaltsjahr 2023 wieder Fördermittel für Pauschalzuweisungen und Einzelförderungen für kommunale, private und kirchliche Denkmäler gemäß den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Denkmälern (Förderrichtlinien Denkmalpflege) zur Verfügung zu stellen. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW hat hierzu auf seiner Homepage einen Programmaufruf veröffentlicht.
Die Anträge sind in diesem Jahr erstmalig auch für die Einzelförderung zwingend online zu stellen: https://www.denkmal.foerderung.nrw/onlineantrag#login
Nachdem der Antrag digital versandt wurde, muss dieser ergänzend ausgedruckt, unterschrieben und auf dem Postweg an die Bezirksregierung übersandt werden.
Der Unteren Denkmalbehörde ist eine Kopie des unterschriebenen Antrags einzureichen. Dem Antrag sind die zur Prüfung der beabsichtigten Maßnahme erforderlichen Unterlagen (wie zum Beispiel Kostenvoranschläge, Leistungsbeschreibungen, Planzeichnungen, Finanzierungspläne) beizufügen. Nur in absoluten Ausnahmefällen kann der ursprüngliche Papierantrag verwendet werden.
Informationen über Ziele, Inhalte und Ablauf der Denkmalförderung sowie weitere Informationen für Denkmaleigentümer finden Sie auf der Homepage unter https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung03/35/denkmalschutz/denkmalfoerderung/index.html.
Die Infobroschüre steht hier zum Download bereit.