Das landeseigene, erfolgreiche Heimatförderprogramm „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen – Wir fördern, was Menschen verbindet“ wird auch in der neuen Legislaturperiode fortgeführt. „Heimatförderung 2.0": Bewährtes bleibt und wird durch neue Stärken ergänzt.
Auch für das Jahr 2023 erhält die Gemeinde Kürten wieder ein Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro: Wer hat ein Herzensprojekt von dem er meint, dass es eine Förderung verdient? Machen Sie mit und bewerben Sie sich bis zum 01. September 2023 um einen Preis für Engagement und Projekte im Bereich Heimat.
Wer kann sich bewerben?
Alle Kürtener Vereine, Initiativen, Privatpersonen oder auch Projekte, die zum Erhalt von Traditionen, oder zur Pflege des Brauchtums oder zur Erhaltung und Stärkung des regionalen Erbes und der Vielfalt beitragen und damit die Heimat stärken, können sich für den Heimatpreis-Kürten bewerben.
Kriterien:
Der „Heimatpreis Kürten“ wird an ehrenamtliche Engagements und Projekte verliehen, welche zum Erhalt von Traditionen, oder zur Pflege des Brauchtums oder zur Erhaltung und Stärkung des regionalen Erbes und der Vielfalt beitragen. Die Projekte müssen allgemein zugänglich, nachhaltig und im Gemeindegebiet abgeschlossen oder umsetzungsreif geplant werden. Von der Teilnahme am Heimatpreis ausgeschlossen sind Projekte und Initiativen mit kommerziellem Hintergrund. Das auszuzeichnende Engagement bietet insbesondere einen Beitrag zu einem oder mehreren der folgenden Bereiche:
- Beitrag zu Erhalt. Pflege und Dokumentation von Volks- und Brauchtum, Mundart, Liedgut, regionaler Besonderheiten und Eigenarten.
- Beitrag zur Aufarbeitung, Dokumentation und Präsentation von der Geschichte der Gemeinde Kürten und gemeindlichen Zeitgeschehen.
- Beitrag zu Erhalt, Pflege, Renovierung und Sanierung sowie Dokumentation denkmalgeschützter und der Geschichte der Gemeinde Kürten prägender Gebäude, Anlagen und Bauten.
- Beitrag zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenlebens.
- Beitrag zur Attraktivitätssteigerung öffentlich zugänglicher Orte und Plätze.
- Beitrag für den Erhalt und Schutz der regional heimischen Tier- und Pflanzenarten, welcher besonders durch naturnah bepflanzte Vorgärten ohne Steinwüsten erzielt werden kann.
Wie kann ich mich bewerben?
Einzureichen ist eine kurze Beschreibung des Engagements bzw. eine Projektbeschreibung, die durch Fotos oder Skizzen zur Erläuterung ergänzt werden kann. Bewerbungen für den Heimatpreis können bis zum 01. September 2023 schriftlich an die Gemeinde Kürten, Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten oder per E-Mail an gemeinde@kuerten.de unter dem Stichwort „Heimatpreis Kürten“ abgegeben werden.
Entscheidung und Preisvergabe: Als Jury über eingegangene Beiträge entscheidet der Ältestenrat der Gemeinde Kürten. Der oder die Gewinner werden im Rahmen der Verleihung der Ehrenamtskarte am Tag des Ehrenamtes am 05. Dezember 2023 ausgezeichnet.
Preisgeld: Das vom Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellte Preisgeld in Höhe von 5.000 € soll in der Staffelung 2.500 € für den 1. Platz, 1.500 € für den 2. Platz und 1.000 € für den 3. Platz ausgeschüttet werden. Gibt es nur zwei Preisträger erfolgt die Staffelung 3.000 Euro für den 1. Platz und 2.000 € für den 2. Platz. Gibt es nur einen Preisträger erhält dieser die volle Summe von 5.000 €.
Bereits in den Jahren 2019 bis 2022 lobte die Gemeinde Kürten jeweils einen Heimatpreis aus.Möglich wurde dies durch die umfassende Heimatförderung des Landes Nordrhein-Westfalen. „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.“ Der Heimatpreis ist einer von insgesamt fünf Bestandteilen des Förderprogramms „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.“ Mit dem Heimat-Preis rückt die Landesregierung in Kreisen, Städten und Gemeinden Nordrhein-Westfalens herausragendes Engagement in den Fokus der Öffentlichkeit.Die Preisträger stellen sich anschließend einem Wettbewerb auf Landesebene.
Das landeseigene, erfolgreiche Heimatförderprogramm „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen – Wir fördern, was Menschen verbindet“ wird auch in der neuen Legislaturperiode fortgeführt. „Heimatförderung 2.0: Bewährtes bleibt und wird durch neue Stärken ergänzt. Damit wird die Erfolgsgeschichte des landeseigenen Förderprogramms fortgeschrieben. 33 Millionen Euro in 2023 stehen ab sofort bereit, um zu fördern, was Menschen verbindet. In der neuen Förderperiode werden vier der fünf Förderelemente des Landesprogramms zudem voll digital. Damit können die vielen engagierten Menschen in unserem Land noch einfacher und schneller von der Heimatförderung profitieren. Denn es kann jetzt nicht nur der Antrag online gestellt werden, sondern auch die Bewilligung und Verwendungsnachweis ist digital übermittelbar. Die Umstellung auf das digitale Verfahren verbessert die Antragsstellung, das Bewilligungsverfahren und lässt es insgesamt übersichtlicher werden“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die fünf Elemente der Heimatförderung 2.0 im Überblick
Der Heimat-Scheck (volle digitale Antragsstellung) ist der „Möglichmacher“ für die vielen guten Ideen vor Ort. Vereine und Initiativen erhalten eine unbürokratische Förderung in Höhe von 2.000 Euro für Projekte, die sich mit dem Thema Heimat und Heimatgeschichte im Zusammenhang mit lokalen und regionalen Inhalten befassen. Dazu zählen beispielsweise Filmprojekte, Denkmalpfade, Stadtteil- oder Dorf-Apps zur Heimatgeschichte oder Stadtführer für Kinder und Jugendliche.
Mit dem Heimat-Preis (volle digitale Antragsstellung) können Kreise, Städte und Gemeinden beispielhaftes Engagement von Vereinen, ehrenamtlichen Initiativen oder Privatpersonen auszeichnen. Die Landesregierung fördert durch die Übernahme von Preisgeldern kreisangehörige Kommunen mit 5.000 Euro, Kreise mit 10.000 Euro und kreisfreie Kommunen mit 15.000 Euro. Durch die auslobende Kommune kann ein Siegerprojekt am Ende des Kalenderjahres zur Teilnahme am „Landes-Heimat-Preis“ benannt werden.
Der Heimat-Fonds (volle digitale Antragsstellung) versetzt Städte, Gemeinden oder Kreise in die Lage, identitätsstiftende Projekte zu realisieren. Für jeden Euro, den Kommunen, öffentliche Mittelgeber, private Spender und Initiativen aufbringen, gibt das Land über den Heimat-Fonds einen Euro dazu. Neu ist die Erhöhung der maximalen Fördersumme auf 50.000 Euro (bisher 40.000 Euro). Voraussetzung ist ein Eigenanteil der Gemeinde von mindestens zehn Prozent sowie die Bereitschaft finanzieller Unterstützung Dritter durch Spenden und Sponsoring.
Bei der Heimat-Werkstatt (volle digitale Antragsstellung) liegt der Fokus jetzt noch stärker darauf, dass Menschen im Stadtteil oder im Dorf sich miteinander verbinden. Gefördert werden kann zum Beispiel die Begegnung von Alteingesessenen und Zugezogenen, der gezielte Austausch verschiedener Nationen, die einen Stadtteil prägen oder das gemeinsame Erforschen lokaler Geschichte, zum Beispiel mit Kindern und Jugendlichen in einer Geschichtswerkstatt. Antragsberechtigt sind private und gemeinnützige Organisationen sowie Gemeinden, Städte und Kreise. Um auch kleineren Initiativen einen Zugang zur Förderung mit der Heimat-Werkstatt zu ermöglichen, wurden die Fördersätze den Bedarfen angepasst. Es werden bereits Projekte ab 1.000 Euro förderfähige Ausgaben gefördert. Die maximale Fördersumme beträgt 10.000 Euro.
Mit dem Heimat-Zeugnis (teil-digital, Antrag mit Unterlagen kann digital erfolgen. Nur das Antragsformular muss zusätzlich, aufgrund der hohen Fördersumme (ab 100.000 Euro) auf Papier erfolgen) werden diejenigen unterstützt, die in besonderer Weise die Geschichte oder Tradition bedeutender Orte oder Bauwerke in zeitgemäßer und interessanter Form aufarbeiten beziehungsweise präsentieren. Dies kann auch die Einbeziehung des Präsentationsortes sowie die Herrichtung und Inszenierung von historischen Gebäuden, Museen, Plätzen oder Orten erfassen, sofern dies mit einem herausragenden Konzept zur generationsübergreifenden öffentlichen Erlebbarmachung der lokalen oder regionalen Geschichte verbunden ist.
Die für eine Antragsstellung notwendigen Informationen zur Heimatförderung können auf der Homepage des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen unter https://www.mhkbd.nrw/themen/heimat/heimat-foerderprogramm abgerufen werden.