Landesprogramm zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts durch ehrenamtlich getragene öffentliche Veranstaltungen
NEU: Das Programm ist im Oktober 2021 bis weit ins Jahr 2022 verlängert worden, so dass noch mehr Vereine profitieren können. Die Antragsfrist endet danach erst am 31. Mai 2022 (bisher: 30. November 2021). Der Durchführungszeitraum ist bis zum 30. Juni 2022 erweitert worden (bisher: 31. Dezember 2021)
„Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat – nach Auftrag durch den Landtag Nordrhein-Westfalen - ein Landesprogramm „Neustart miteinander“ aufgelegt. Damit sollen eingetragene Vereine finanziell unterstützt werden, den gesellschaftlichen Zusammenhalt weiter zu festigen und mit neuem Leben zu erfüllen. Die Organisation und Durchführung einer ehrenamtlich getragenen öffentlichen Veranstaltung, die das Gemeinwesen stärkt, kann mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, grundsätzlich bis maximal 5.000 Euro, unterstützt werden.
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