Die Gemeinden stellen in jedem fünften Jahr Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen beim Amtsgericht Bergisch Gladbach und beim Landgericht Köln sowie für die Wahl der Jugendhauptschöffen für das Jugendschöffengericht in Bergisch Gladbach und der Jugendstrafkammer des Landgerichts Köln auf.
In die Vorschlagliste der Gemeinde Kürten zur Wahl der Schöffen sind für das Schöffengericht des Amtsgerichts Bergisch Gladbach mindestens zwei Hauptschöffen und für die Strafkammer des Landgerichts Köln mindestens zwölf Hauptschöffen aufzunehmen. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und am 01.01.2024 mindestens 25 Jahre alt ist, bis zu diesem Zeitpunkt das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in der Gemeinde Kürten wohnt und die deutsche Sprache beherrscht, kann sich für dieses Schöffenamt bewerben.
Zur Wahl der Jugendhauptschöffen für das Jugendschöffengericht in Bergisch Gladbach und für die Jugendstrafkammer beim Landgericht Köln sollen aus der Gemeinde Kürten mindestens sechs Frauen und vier Männer vorgeschlagen werden. Wer in der Jugenderziehung erfahren und erzieherisch befähigt ist sowie die sonstigen bereits oben genannten Voraussetzungen erfüllt, kann sich für dieses Amt bewerben.
Interessenten für das Amt der Schöffinnen und Schöffen beim Amtsgericht Bergisch Gladbach und beim Landgericht Köln bewerben sich bis spätestens 15.03.2023 bei der Gemeinde Kürten, Ordnungsamt, 51515 Kürten (Tel. 02268/939-108 oder 939-309, Ordnungsamt@kuerten.de). Ein Bewerbungsformular finden Sie hier.
Interessenten für das Amt der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für das Amtsgericht Bergisch Gladbach und die Jugendstrafkammer des Landgerichts Köln bewerben sich bis spätestens 15.03.2023 bei der Gemeinde Kürten, Ordnungsamt, 51515 Kürten (Tel. 02268/939-108 oder 939-309, Ordnungsamt@kuerten.de). Ein Bewerbungsformular finden Sie hier.
Weitere Informationen auch unter www.schoeffenwahl.de.