Planungsamt2

Wirtschaftsstandort Kürten

Als „Tor zum Bergischen Land“ legt Kürten viel Wert auf seine reizvolle Landschaft im Grünen. Als eine von acht Kommunen im Rheinisch-Bergischen Kreis profitiert die Gemeinde gleichwohl von der Nähe zu Köln und den Ballungsräumen in Nordrhein-Westfalen. Die Autobahnen 1 (Köln/Leverkusen – Dortmund) und 4 (Köln – Olpe/Siegerland) sind in wenigen Minuten zu erreichen. Kürtens Unternehmen bieten einen gesunden  Branchenmix: traditionelle Gewerbe, innovative junge Unternehmen sowie international tätige Familienbetriebe sind hier ansässig.

Kontakt


Abteilungsleitung: Oliver Wiesner

E-Mail: planungsamt@kuerten.de

Telefon: 02268 939 325

Fax: 02268 – 939 128

Was ist die Bauleitplanung

Sinn und Zweck der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Flächen und Grundstücke im Gemeindegebiet nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) vorzubereiten und zu leiten. Dabei hat die Kommune viele unterschiedliche Interessen und Bedürfnisse zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwiegen. Dazu gehören z.B. Wohnraum, Arbeitsplätze und Wirtschaft, aber auch Umwelt- und Denkmalschutz oder Sicherheit.

Die Bauleitplanung ist ein zweistufiges amtliches Verfahren und gilt jeweils für bestimmte räumliche Teilbereiche des Gemeindegebiets. Das Verfahren wird vom Baugesetzbuch (BauGB) vorgegeben.
– Erster Teil ist die vorbereitende Bauleitplanung, das heißt die Aufstellung des Flächennutzungsplans für das jeweilige Gemeindegebiet (§§ 5 – 7 BauGB).
– Zweiter Teil ist der verbindliche Bauleitplanung, das heißt die Anfertigung der Bebauungspläne für bestimmte räumliche Teilbereiche des Gemeindegebiets (§§ 8 – 10 BauGB).

 

Die Gemeinde Kürten stellt Bauleitplanungen und Satzungen nach den §§ 34 und 35 Baugesetzbuch im Rahmen ihrer Planungshoheit auf, soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.

Digitales Auskunftsportal der Bauleitplanung der Gemeinde Kürten
Dies ist ein unverbindliches Auskunftsportal. Rechtsverbindliche Aussagen können ausschließlich auf Grundlage der Originalverordnungen bzw. Satzungen von den zuständigen Stellen getroffen werden. Rechtsverbindlich ist allein die durch Satzung beschlossene Original-Urkunde.

PDF1 Kurzbeschreibung – Auskunftsanwendung (PDF)

PDF2 Steckbrief Bebauungsplan des Rheinisch-Bergischen Kreises (PDF)

Auskünfte
Zu rechtswirksamen Planungen und während der Aufstellung von Bauleitplanungen und Satzungen werden nach Terminvereinbarung gerne Auskünfte durch das Sachgebiet erteilt.

Stellungnahmen Offenlegungen
Während der Öffentlichkeitsbeteiligungen (frühzeitige Beteiligung und Offenlegung nach § 3 BauGB) werden durch den Sachbereich auch die Stellungnahmen zur Niederschrift aufgenommen.

Aufstellung und Änderung einer Planung für private Vorhaben
Soweit die Aufstellung oder Änderung einer Planung für private Vorhaben erforderlich ist, kann diese bei der Gemeinde beantragt werden. Die Gemeinde prüft dann, ob das Vorhaben mit den gesetzlichen Bestimmungen, den Zielen der Gemeinde und übergeordneten Planungen vereinbar ist und legt das Ergebnis den politischen Gremien zur Entscheidung vor. Bei einem positiven Votum der Ratsgremien wird mit dem Antragsteller ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten abgeschlossen und das jeweilige Planverfahren eingeleitet. Auf die Aufstellung von Planungen besteht kein Rechtsanspruch.

Aktuelle Planverfahren Gemeinde Kürten
Hinter dem Link finden Sie die Planungen, an denen aktuell die Öffentlichkeit beteiligt wird.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Gemeindeentwicklungsplanung und Umwelt (siehe Kontakt weiter oben auf der Seite)

Ihre schriftliche Stellungnahme richten Sie bitte ebenfalls an das Sachgebiet Gemeindeentwicklungsplanung und Umwelt

Digitales Auskunftsportal „Bebauungs-Pläne und Satzungen“ der Bauleitplanung der Gemeinde Kürten
Dies ist ein unverbindliches Auskunftsportal. Rechtsverbindliche Aussagen können nur auf Grundlage der Originalverordnungen bzw. Satzungen von den zuständigen Stellen getroffen werden. Rechtsverbindlich ist allein die durch Satzung beschlossene Original-Urkunde.

 

Der Flächennutzungsplan (FNP) einer Kommune umfasst das gesamte Gemeindegebiet und stellt auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung dessen aktuelle und geplante Nutzung dar. Der Plans zeigt die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung geplante die Art der Bodennutzung und unterscheidet zwischen Bauflächen, Grünflächen, Versorgungsflächen, landwirtschaftlichen Flächen oder Waldflächen.

Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere schafft er kein Baurecht. Er ist verwaltungsinterne Vorgabe für nachfolgende Bebauungspläne sowie für Planungen anderer Planungsträger und Fachbehörden. Darüber hinaus ist er behördenverbindliche Vorgabe zur Steuerung des Baugeschehens im Außenbereich.

Der FNP der Gemeinde Kürten wurde in 2008/09 neu aufgestellt und trat am 21.10.2009 in Kraft.

Digitales Auskunftsportal „Flächennutzungsplan“ der Bauleitplanung der Gemeinde Kürten
Dies ist ein unverbindliches Auskunftsportal, für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an den Sachbereich.

 

Flächennutzungsplan (Stand 2009)

Planzeichnung (DATEI FEHLT, Planungsamt fragen)

Begründung

01 Begründung Teil A, Begründung der Darstellungen
02 Begründung Teil B, Umweltbericht
03 Anlage zum Umweltbericht, Untersuchte Einzelflächen
04 Baudenkmalliste
05 Kulturhistorische Zeugnisse

Es stehen verschiedene digitale Dienste im Bereich Geodaten zur Verfügung. Dazu gehören Angebote der Kreisverwaltung des Rheinisch-Bergischen-Kreises, der Bezirksregierung Köln und des Landes NRW:

Der Erhalt eines Denkmals ist eine bedeutende Aufgabe, sind diese Häuser, Höfe, Wegekreuze, Anlagen usw. schützenswerte Zeugen unserer Vergangenheit. Wenn ein Gebäude unter Denkmalschutz steht, hat der Eigentümer die Pflicht, sein Gebäude und dessen Charakter nach denkmalpflegerischen Gesichtspunkten zu erhalten.

Aus den nötigen Maßnahmen aufgrund von denkmalpflegerischen Auflagen entstehen häufig höhere Kosten für den Eigentümer. Diese Kosten sind zuschussfähig und können steuerlich geltend gemacht werden. Wichtig für Sie als Eigentümer eines Denkmals ist, dass diese Zuschüsse und steuerlichen Vergünstigungen nur dann in Anspruch genommen werden können, wenn vorher die denkmalpflegerische Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz vorliegt.

Manchmal gehen Eigentümer (oder beauftragte Unternehmen) beispielsweise bei Bauarbeiten nicht sachgerecht mit Denkmälern um und halten damit nicht den Denkmalschutz ein. Dies kann im Einzelfall mit einem hohen Bußgeld geahndet werden. Vor Maßnahmen an ihrem Denkmal sollte der Eigentümer daher immer zunächst die Untere Denkmalschutzbehörde der Gemeinde kontaktieren.

Untere Denkmalbehörde – Gemeinde Kürten

Die Untere Denkmalbehörde hat folgenden Aufgaben:

  • Führen der Denkmalliste sowie Unterschutzstellung eines Objektes
  • Beraten der Denkmaleigentümer in Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
  • Erteilen von Erlaubnissen für Bauen und Renovieren an und in einem Baudenkmal sowie in dessen näherer Umgebung
  • Ausstellen von steuerlichen Bescheinigungen für alle denkmalpflegerisch abgestimmten und mit einer Erlaubnis versehenen Maßnahmen
  • Bearbeitung von Fördermittelanträgen
  • Erlass von Bußgeldbescheiden bei Maßnahmen, die ohne Erlaubnis durchgeführt wurden
  • Anfordern von Ersatzvornahmen, wenn ein Denkmaleigentümer sein Gebäude vorsätzlich verfallen lässt

 

Formulare der Unteren Denkmalschutzbehörde

  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis einer Maßnahme gem. §9 Denkmalschutzgesetz (PDF)
  • Antrag auf Ausstellung einer Steuerbescheinigung Denkmal (PDF)
  • Antrag auf Denkmalförderung (PDF)

 

Denkmalliste der Gemeinde Kürten
Übersicht über die in der Denkmalliste eingetragenen, denkmalgeschützten Bauwerke der Gemeinde Kürten. Über die webbasierte Kartenanwendung können Sie detaillierte Informationen zu den einzelnen Denkmalen in Kürten abrufen.

iFrame einbetten: https://www.arcgis.com/apps/webappviewer/index.html?id=74bc42ce253141d38df9ed958f284d38

Weitere interessante Links zur Denkmalpflege

Über den Link zum RBK-Geoportal Katasterauskunft gelangen Sie zur Katasterauskunft der Gemeinde Kürten.

Mit dem Klick auf die Anwendung akzeptieren Sie die Nutzungsbedingungen. Für die Nutzung des gesamten Funktionsumfangs, z.B. den Abruf von Sachdateninformationen, darf kein Popup-Blocker aktiviert sein. Das Geoportal ist für die Browser Firefox und Internet Explorer konzipiert.

Die Belastung durch Lärm ist für viele Menschen eines der größten Umweltprobleme. Die Europäische Union hat deshalb 2002 ein Konzept verabschiedet, nachdem in allen europäischen Staaten die Lärmbelastung nach einem einheitlichen Verfahren ermittelt und dargestellt wird.

Aktionspläne sind aufzustellen, wenn relevante, national festgelegte Regelschwellen oder Kriterien überschritten werden. Die Auslösewerte für die Lärmaktionsplanung sind in NRW ein 24-Stunden Pegel (LDEN) von größer/gleich 70 dB (A) und / oder ein Nachpegel (LNight) von größer/gleich 60 dB (A) bei Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr, wenn beispielsweise Wohnungen, Schulen oder andere schutzwürdige Gebäude betroffen sind. Bei Überschreitung dieser Auslösewerte sind in dem anschließend zu erarbeitenden Lärmaktionsplan Aussagen mit Maßnahmen zur Lärmreduzierung für diese Flächen zu treffen. Weiterhin trifft der Lärmaktionsplan Aussagen zum Schutz von sogenannten Ruhegebieten in der Gemeinde.

  • Lärmaktionsplan Kürten 2013
  • Strategische Lärmkarten Kürten
  • Berichterstattung der Gemeinde Kürten
  • Belastung Betroffene
  • Bestand
  • Planung

 

Das Umgebungslärmportal  http://www.umgebungslaerm.nrw.de/ (externer Link) des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen bietet weiterführende Informationen. Dort werden auch zentral für alle betroffenen Kommunen im Land Lärmkarten nach der Umgebungslärmrichtlinie hinterlegt, soweit sie nicht Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes betreffen. Ebenso sind die Berichte über die Lärmkartierung unter dieser Adresse abrufbar.

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