Wahl des Landesparlamentes NRW am 15. Mai 2022
Bei der Landtagswahl werden die Abgeordneten des Landesparlaments - des nordrhein-westfälischen Landtages - gewählt. Das Landesparlament NRW wird in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer von 5 Jahren gewählt.
Die Einzelheiten der Landtagswahl für das Land Nordrhein-Westfalen sind in der Landesverfassung, dem Landeswahlgesetz und der Landeswahlordnung NRW festgelegt.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt für die Landtagswahl ist, wer am Wahltag
- Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist (also die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als des Ehegatte oder Abkömmling im Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stand vom 31.12.1937 Aufnahme gefunden hat)
- das 18. Lebensjahr vollendet hat und
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen seine (Haupt-) Wohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.
Was geschieht bei einem Umzug?
Wenn Sie innerhalb von Kürten umziehen, nach Kürten zuziehen oder in einen anderen Ort wegziehen, kann dies Auswirkungen auf Ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis haben. Bitte informieren Sie sich hier.
Briefwahlunterlagen
Wählerinnen und Wähler haben folgende Möglichkeiten, an der Wahl teilzunehmen, sofern Sie am Wahltag nicht das Wahllokal aufsuchen möchten:
- Briefwahl von zu Hause aus:
Die Wahlunterlagen können ab dem 11.04.2022 online hier, per E-Mail an wahlbuero@kuerten.de oder schriftlich per Post im Wahlbüro beantragt werden. Das Wahlbüro schickt die kompletten Wahlunterlagen zu, so dass bequem zu Hause gewählt werden kann.
- Briefwahl vor Ort:
Sie haben auch die Möglichkeit die Briefwahl ab dem 19.04.2022 direkt vor Ort im Wahlbüro auszuführen. Dieses finden Sie in den Räumlichkeiten des Bürgerhauses der Gemeinde Kürten, Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten. Die Öffnungszeiten sind montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr. Mittwochs ist das Direktwahlbüro geschlossen.
Bitte denken Sie bei der Briefwahl vor Ort bitte an Ihre Wahlbenachrichtigung, den Personalausweis und eine Mund-Nasen-Bedeckung. Erforderlich sind medizinische Masken (OP-Masken, Masken des Standards FFP2 und höheren Standards jeweils ohne Ausatemventil oder diesen vergleichbaren Masken, insbesondere KN95/N95).