Die allgemeinen politischen Wahlen in Kürten werden in zahlreichen Wahllokalen, die über das gesamte Kürtener Gemeindegebiet verteilt sind, durchgeführt. Für jedes Wahllokal muss ein Wahlvorstand gebildet werden, der sich aus einer/einem Wahlvorsteher/in, Stellvertreter/in, Schriftführer/in und Beisitzerinnen bzw. Beisitzern zusammensetzt.
Der Wahlvorstand kümmert sich um die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl im Wahllokal, er prüft die Wahlberechtigung, händigt die Stimmzettel aus, zählt abends alle abgegebenen Stimmen und stellt letztlich das Wahlergebnis fest.
Der Wahlvorstand trifft sich am Wahltag um 7.30 Uhr und richtet das Wahllokal ein und bespricht den Dienstplan. Um 18 Uhr beginnt das Auszählen der Stimmen durch den gesamten Wahlvorstand.
Mitglied eines Wahlvorstands kann jede Kürtener Bürgerin bzw. jeder Kürtener Bürger werden, die/der
- mindestens 18 Jahre alt ist
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (inkl. Beitrittsstaaten) besitzt und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Besondere Kenntnisse zur Wahrnehmung dieser Aufgabe sind nicht erforderlich.
Bei der Arbeit im Wahlvorstand handelt es sich um ein Ehrenamt. Jedes Mitglied eines Wahlvorstandes erhält jedoch eine Aufwandsentschädigung.
Neben den Wahlvorständen in den Wahllokalen werden auch sogenannte Briefwahlvorstände eingerichtet. Deren Aufgabe ist es, die per Brief eingegangenen Stimmen auszuzählen. Die Auszählung dieser Stimmen erfolgt zentral. Dieser Wahlvorstand trifft sich am Wahltag um 16 Uhr.
Interessentinnen und Interessenten, die einmal im Wahlvorstand oder Briefwahlvorstand mitarbeiten möchten, können sich unter Angabe der persönlichen Daten (Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum und Telefonnummer) beim Wahlbüro der Gemeinde Kürten, Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten oder unter der Telefonnummer 02268/939108, melden.