Denkmalschutz und Denkmalpflege in Kürten
Die behördliche Zuständigkeit in der Denkmalpflege in NRW regelt das Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW), welches 1980 in Kraft getreten ist. Demnach obliegt der Gemeinde Kürten die Funktion einer Unteren Denkmalbehörde. Somit ist sie zuständig für die Unterschutzstellung von Denkmälern und allen Angelegenheiten die ein Denkmal betreffen, wie beispielsweise die Erteilung einer Erlaubnis zur Instandsetzung oder baulichen Veränderung eines Denkmals oder der Ausstellung einer Bescheinigung für Steuervergünstigungen.
Die Denkmalliste der Gemeinde Kürten umfasst 126 Baudenkmäler und 9 Bodendenkmäler sowie einen Denkmalbereich. Eine Übersicht über alle Baudenkmäler der Gemeinde Kürten sowie den Denkmalbereich Kürten finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Kürten unter der Rubrik Politik-Verwaltung/Planen-Umwelt/Denkmalkataster. Über die webbasierte Kartenanwendung können Sie detaillierte Informationen zu den Baudenkmälern abrufen.
Sollen Veränderungen an den Baudenkmälern oder den Bodendenkmälern selbst sowie in ihrer Umgebung vorgenommen werden, bedarf es hierfür einer denkmalrechtlichen Erlaubnis. Dies gilt ebenfalls bei geplanten Maßnahmen im Denkmalbereich Kürten. Die Erlaubnis für die beabsichtigten Änderungen ist bei der Gemeinde Kürten zu beantragen. Sie entscheidet dann, gemeinsam mit dem Landschaftsverband Rheinland - Amt für Denkmalpflege im Rheinland- das die Gemeinde als Fachbehörde berät, über den Erlaubnisantrag.
Es ist zutreffend, dass der Gesetzgeber den Denkmaleigentümern Verpflichtungen auferlegt. Demgegenüber steht aber die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung in Form von Steuererleichterungen oder Zuschüssen zu erhalten.
Zu allen Themen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege erhalten Sie Informationen bei der Unteren Denkmalbehörde.
Nachstehende Vordrucke stehen zum Download für Sie bereit:
Weitere Informationen finden Sie auch unter Aufgaben der Denkmalbehörde auf den Webseiten des Rheinisch-Bergischen Kreises