Einzelbäume und Baumgruppen im besiedelten Bereich erfüllen wichtige Funktionen für die Lebensqualität im Wohnumfeld und für den Naturhaushalt. Folgende bedeutende Funktionen werden durch alten Baumbestand übernommen:
- Filtern von Stäuben und Abgasen
- Sauerstoffproduktion
- Lärmschutz
- Durchgrünung und Eingrünung des Siedlungsbereiches
- Ortsbildgestaltung und Kulturzeugnis
- Nahrungsquelle und Habitat für zahlreiche Tierarten (Insekten und Vögel)
Bürger und Grundeigentümer sollten sich bei Fragen zum Umgang mit altem Baumbestand beraten lassen, wenn sie Maßnahmen wie Rückschnitt oder Fällung erwägen. Folgende Dienstleistungen wird angeboten:
- Beurteilung von Baumart
- Vitalität und Wertigkeit
- Vermittlung von Fachbetrieben für fachgerechten Baumschnitt und –pflege
- Erläuterung zu rechtlichen Fragestellungen
Unzulässige Eingriffe an älteren Bäumen können rechtliche Konsequenzen bzw. Schadenersatzansprüche nach sich ziehen.
Für die Genehmigung der Maßnahmen ist die Untere Landschaftsbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises zuständig.
Eine Ausnahme bilden solche Bäume und Bepflanzungen, die in Bebauungsplänen und Satzungen nach §§ 34 und 35 BauGB festgesetzt sind. Hier entscheidet die Gemeinde zusammen mit der Bauaufsicht und der Unteren Landschaftsbehörde über eventuelle Maßnahmen.