Sobald Sie oder eine andere Person in Ihrem Haushalt einen Hund halten, müssen Sie den Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme oder - wenn der Hund aus dem Wurf einer von Ihnen gehaltenen Hündin stammt - innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Welpe ein Alter von drei Monaten erreicht hat, zur Hundesteuer anmelden.
Besteuert wird das Halten von Hunden im Gemeindegebiet. Grundlage hierfür ist die gemeindliche Hundesteuersatzung. Alle Hunde in einem Haushalt gelten von ihren Haltern als gemeinsam gehalten.
Die An- und Abmeldepflicht besteht auch für Hunde, die von juristischen Personen oder nicht aus persönlichen Gründen gehalten werden.
Große Hunde nach § 11 Landeshundegesetz NRW müssen bei der zuständigen Ordnungsbehörde angezeigt werden. Für die Haltung von gefährlichen Hunden im Sinne des § 3 Landeshundegsetz ist eine Erlaubnis gemäß § 4 Landeshundegesetz NRW bei der Gemeinde zu beantragen.
Für die An- oder Abmeldung eines Hundes zur Hundesteuer, die Anzeige eines großen Hundes und die Beantragung einer Haltererlaubnis für gefährliche Hunde benutzen Sie bitte die im Reiter "Formulare" zur Verfügung gestellten Antrags- und Anmeldeformulare. Auf den Anträgen sind die jeweiligen benötigten Nachweise mit aufgeführt.