Die öffentliche Sicherheit ist beeinträchtigt, wenn die Rechtsordnung, Allgemeingüter, subjektive Rechte oder Rechtsgüter des einzelnen bzw. Einrichtungen und Veranstaltungen des Staates oder sonstiger Träger der Hoheitsgewalt verletzt sind.
Öffentliche Ordnung ist die Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln für das Verhalten des einzelnen in der Öffentlichkeit, deren Beachtung nach den jeweils herrschenden Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten staatsbürgerlichen Zusammenlebens betrachtet wird.
z.B. Lärmbelästigung, verkehrswidriges Parken, Schädlingsbekämpfung, Kampfmittelfunde.