Gemäß den §§ 18 bis 21 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und §§ 4 bis 5 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NW) sind Eingriffe in Natur und Landschaft zu vermeiden und nicht vermeidbare Eingriffe durch geeignete Maßnahmen auszugleichen.
Der Landschaftspflegerische Fachbeitrag dient der Beschreibung und Bewertung der Naturpotentiale des Plangebietes und der Bilanzierung der Eingriffsfolgen durch das Vorhaben sowie deren Kompensation.
Die Kompensation erfolgt über biotopaufwertende Maßnahmen auf externen Ausgleichsflächen bzw. über kommunale Ökokontoflächen. Die Gemeinde führt alternativ zu den von privaten Bauherren durchgeführten Ausgleichsmaßnahmen sog. Sammelausgleichsmaßnahmen auf naturschutzfachlich geeigneten Flächen durch und lässt sich diese Flächen auf einem Ökokonto gutschreiben. Der Bauherr oder Vorhabenträger kann Flächenanteile von diesem Konto gegen finanzielle Beteiligung abbuchen und dadurch seiner Ausgleichsverpflichtung nachkommen.
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
- Erstellung von Fachbeiträgen für die gemeindliche Bauleitplanung und sonstige Bauvorhaben
- Beratung zur Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen für Bauherren
- Beantwortung inhaltlicher Fragen zum Fachbeitrag seitens der Bauherren
Flächenpool und Ökokonto
- Ansprechpartner für Grundstücksanbieter für Ausgleichsflächen
- Naturschutzfachliche Bewertung potentieller Ankaufflächen
- Konzeption und Abstimmung von biotopverbessernden Maßnahmen
- organisatorische und fachliche Begleitung der Maßnahmenumsetzung
- Datenpflege und Bewirtschaftung des Flächenpools
- Führung des Ökokontos