A. Allgemeine Bestimmungen
- Die Mindestgebühr für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen beträgt 5,00 €.
- Die nach dem Gebührentarif ermittelten Gebühren werden jeweils auf volle Euro aufgerundet.
- Mit Ausnahme der Gebührenmaßstäbe zu den Ziffern 15 bis 17 werden Bruchteile von Monaten nach Tagen berechnet. Die Tagesgebühr beträgt 1/30 der Monatsgebühr.
B. Gebührenmaßstab
Tarifbestand | Gebühr |
---|
1. Automaten, Auslage- und Schaukästen je m² monatlich | 1,50 € |
je m² monatlich | 1,50 € |
3. Tribünen und Bühnen, die für gewerbliche Zwecke aufgestellt werden je m² monatlich | 3,00 € |
4. Verkaufsstände und Warenauslagen je m² monatlich | 2,50 € |
5. Straßenhandel ohne bauliche Anlagen je m² | 2,50 € |
6. Werbeträger (z.B. Dreieckständer) je Stück wöchentlich | 0,25 € |
7. Anhänger und Kraftfahrzeuge, die Werbezwecken dienen monatlich | 3,00 € |
8. Fahrradständer mit gewerblicher Werbung (nur soweit kein öffentliches Interesse an der Aufstellung besteht) | 1,50 € |
9. Baugerüste, Baumaschinen, Baustoffe, Bau- u. Arbeitswagen je m² monatlich | 2,50 € |
10. Verkaufswagen je m² monatlich | 2,50 € |
11. Container und Wechselbehälter je m² monatlich | 2,50 € |
12. Leitungen aller Art, soweit sie nicht der öffentlichen Versorgung dienen, je angefangene 100 m monatlich | 5,00 € |
13. Masten, soweit sie nicht der öffentlichen Versorgung dienen, je Mast monatlich | 2,00 € |
14. Gegenstände aller Art, die sich länger als 24 Stunden auf der Verkehrsfläche befinden und nicht unter eine andere Tarifstelle des Gebührentarifs fallen je m² monatlich | 2,00 € |
15. Abstellen eines nicht zum Verkehr zugelassenen Kraftfahrzeuges im öffentlichen Verkehrsraum je angefangener Kalendermonat | 50,00 € |
16. Veranstaltung von Kirmessen, Schützen- und Vereinsfesten ortsansässiger Vereine auf den Dorfplätzen je Tag | 75,00 € |
17. Kommerzielle Marktveranstaltungen (Trödelmärkte, Spezialmärkte) oder ähnliche Veranstaltungen je Tag | 500,00 € |