Vielen Haushalten fällt es wegen geringer Einkünfte schwer, die Kosten für eine Wohnung zu tragen. Für diese Haushalte kann unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld als Zuschuss gewährt werden. Liegen diese Voraussetzungen vor, besteht auf das Wohngeld ein Rechtsanspruch.
Aktuelle Informationen rund um das Thema Wohngeld, ausfüllbare Antragsvordrucke, vereinfachte Wohngeldberechnungsprogramme u.a. finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW.
Generell wird jedoch empfohlen einen Beratungstermin mit dem zuständigen Sachbearbeiter in Ihrer Gemeindeverwaltung zu vereinbaren.
Um auf Basis Ihrer Angaben einen unverbindlichen Wohngeldbetrag zu errechnen, können Sie den "Wohngeldrechner" des Landes NRW verwenden.