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Information zur Dichtheitsprüfung privater Abwasserkanäle:
Der Landesgesetzgeber hat mit der Änderung des Landeswassergesetzes im März 2013 und der dazugehörigen Rechtsverordnung (Selbstüberwachungsverordnung Abwasser NRW 2013), die am 09.11.2013 in Kraft getreten ist, die Regelungen zur Prüfung von Abwasseranlagen neu gestaltet.
Grundsätzlich gilt für alle in der Verordnung nicht explizit mit einer Prüffrist versehenen privaten Abwasseranlagen keine festgelegte Prüffrist.
Festgelegt wurden Fristen für Grundstücke in Wasserschutzzonen und für Grundstücke mit industriellen und gewerblichen Abwässern.
Der Landesgesetzgeber hat jedoch geregelt, dass die Kommunen von ihrem Satzungsrecht Gebrauch machen können und Prüffristen festlegen können, sowie bereits vor Erlass der Änderungen des Landeswassergesetzes in Kraft getretene Satzungen fortführen können.
Weitere Informationsquellen finden sie in einer Broschüre der Kommunalagentur NRW: https://www.kommunalagenturnrw.de/wp-content/uploads/2016/Sonderausgabe_Funktionspruefung_2014_web.pdf
und auf den Internetseiten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW: http://www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit.htm
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Informationen zum Hochwasserschutz:
Auf den Seiten der Gemeinde Kürten können Sie Informationen zum Hochwasserschutz aufrufen - klicken Sie hier!