Die Verwirklichung der Verfassungsaufgabe der Gleichberechtigung von Mann und Frau ist auch eine Aufgabe der Gemeinde. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe kann die Gemeinde Gleichstellungsbeauftragte bestellen. Mit dieser Änderung der Gemeindeordnung wurden die Gemeinden in NRW 1984 aufgerufen, zur Umsetzung dieses Verfassungsauftrages in eigener Verantwortung kommunale Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen.
Seit der Novellierung der Kommunalverfassung NRW im Oktober 1994 sind alle Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohner/innen sowie alle Kreise verpflichtet, hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten der Gemeinde Kürten wurde im Februar 1995 eingerichtet.
Die kommunale Gleichstellungsbeauftragte ist Ansprechpartnerin für die Frauen in der Verwaltung und für die Bürgerinnen der Gemeinde. Sie ist zuständig für die Umsetzung der Gleichstellung vor Ort. Bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeinde, die die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichberechtigen Stellung in der Gesellschaft haben, wirkt die Gleichstellungsbeauftragte mit.
Termine nach Vereinbarung.
In dringenden Fällen wählen Sie bitte Telefon 02268 939-123
Ansprechpartnerin:
Frau Sandra Häck
Karlheinz-Stockhausen-Platz 1
51515 Kürten
Telefon: 02268 939-115
Telefax: 02268 939-140
E-Mail: gleichstellung@kuerten.de