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Vergnügungssteuer für Apparate mit und ohne Gewinnmöglichkeit je Kalendermonat und Apparat (ab dem 01.01.2015)
Apparate | Gaststätten | Spielhallen | Gaststätten* | Spielhallen* |
mit Gewinnmöglichkeit | 4% des Spieleinsatzes | 4% des Spieleinsatzes | 20% der Bruttokasse | 20% der Bruttokasse |
ohne Gewinnmöglichkeit | 30 Euro | 42 Euro | 30 Euro | 42 Euro |
Personalcomputer ohne Multimediaausstattung | 15 Euro | 15 Euro | 15 Euro | 15 Euro |
Personalcomputer mit Multimediaausstattung | 20 Euro | 20 Euro | 20 Euro | 20 Euro |
Apparate mit Darstellung von Gewalttätigkeiten etc. | 500 Euro | 500 Euro | 500 Euro | 500 Euro |
* bei fehlenden Nachweismöglichkeiten
Bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit ist der Steuerschuldner verpflichtet, bis zum 7. Werktag nach Ablauf eines Quartals der Gemeinde eine Steueranmeldung (Formular s.u.) einzureichen. Die Erklärungen sind getrennt nach Monaten einzureichen.
Hierbei sind Zählwerkausdrucke für den Abrechnungszeitraum beizufügen, die als Angaben mindestens Hersteller, Gerätename, Geräteart, Gerätetyp, Gerätenummer, Zulassungsnummer, die fortlaufende Nummer und das Datum des aktuellen und des letzten Zählwerksausdrucks, die Anzahl der einwurfpflichtigen Spiele, den Gesamtbetrag der aufgewendeten Geldbeträge sowie das Einspielergebnis bzw. den Spieleinsatz enthalten müssen.
Die Eintragungen in der Selbsterklärung sind getrennt nach Aufstellorten und anschließend aufsteigend nach Zulassungsnummer vorzunehmen. Die Zählwerksausdrucke sind entsprechend der Vergnügungssteuererklärung zu sortieren. Die Datenauslegung muss innerhalb der letzten fünf Werktage des Vormonats erfolgt sein, soweit die Gemeinde Kürten hiervon keine Ausnahme zugelassen hat.
Die Entgegennahme der Steueranmeldung gilt als Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung. Ein schriftlicher Steuerbescheid wird nur erteilt, wenn die Steuer abweichend von der Erklärung festgesetzt wird. Diese Erklärung ist eine Steuererklärung im Sinne des §§ 149 ff. AO und in Verbindung mit § 12 KAG NW der jeweils geltenden Fassung.
Weitere Regelungen finden Sie in der Vergnügungssteuersatzung. (PDF laden)
Formulare:
"Vergnügungssteuererklärung für Apparate mit Gewinnmöglichkeit" (PDF laden)
"An- und Abmeldung von Geldspiel- und Unterhaltungsgeräten" (PDF laden)
Satzung (Inkrafttreten: 08.05.2014)
Der Rat der Gemeinde Kürten hat in seiner Sitzung am 07.05.2014 folgende Vergnügungssteuersatzung beschlossen:
"Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuern in der Gemeinde Kürten (Vergnügungssteuersatzung)" (PDF laden)