Quelle: Bundesanzeiger
Bekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Die Gemeinde Kürten gibt bekannt, dass der am 02. Juli 1997 zwischen der Gemeinde Kürten und der BEW Bergische Energie- und Wasser GmbH, Wipperfürth, abgeschlossene Konzessionsvertrag über die Versorgung der Gemeinde mit Gas am 30. Juni 2017 endet.
Energieversorgungsunternehmen, die Interesse am Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages mit der Gemeinde Kürten haben, können ihr Interesse innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Bürgermeister der Gemeinde Kürten, Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten, bekunden.
Verspätet eingehende Interessenbekundungen können nicht berücksichtigt werden.
Die nach § 46 Abs. 3 S. 1 Energiewirtschaftsgesetz zur Verfügung zu stellenden Daten über die technische und wirtschaftliche Situation des örtlichen Gasverteilnetzes können auf der Internetseite der Gemeinde Kürten unter www.kuerten.de unter dem Link: Gasnetzdaten abgerufen werden, sobald diese der Gemeinde vorliegen.
Kürten, den 25. Februar 2015
Willi Heider, Bürgermeister