Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens gewährt. Die Bearbeitung von Anträgen erfolgt nach dem Wohngeldgesetz.
Es wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung bei Eigentum (Lastenzuschuss) für den selbst genutzen Wohnraum geleistet.
Grundsätzlich wird Wohngeld nur auf Antrag gewährt. Die entsprechenden Antragsformulare erhalten Sie bei der Wohngeldstelle der Gemeinde Kürten.
Bitte fügen Sie Ihrem Antrag die notwendigen Unterlagen bei, hierzu gehören u. a. die Einkommens-, Miet- oder Belastungsnachweise. Da die Vorlage weiterer Unterlagen von Fall zu Fall variieren kann, vereinbaren Sie bitte zusätzlich ein Beratungsgespräch mit der Wohngeldstelle.