Sie sind hier: Home » Abteilungen » Friedhofsverwaltung
Telefonische Erreichbarkeit: Montag – Freitag von 08.00 – 12.00 Uhr, zusätzlich Donnerstag von 14.00 – 18.00 Uhr
Bei Fragen zu den Friedhöfen, Bestattungsarten und allen Anliegen im Bereich Sterbefälle wenden Sie sich bitte an das Standesamt der Gemeinde Kürten, welches auch die Friedhöfe verwaltet.
Für die Bestattung auf einem der sechs kommunalen Friedhöfe mit ihren Einrichtungen sowie für die Inanspruchnahme der Leistungen der Friedhofsverwaltung werden Gebühren nach der Gebührensatzung für Friedhöfe der Gemeinde Kürten erhoben.
Die Gebührensatzung finden Sie hier: Satzung für die Friedhöfe (PDF)
In der Gemeinde Kürten befinden sich folgende kommunale Friedhöfe:
Außerdem sind noch die kirchlichen Friedhöfe vorhanden:
Dazu wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Pfarrbüros.
Wahlgrabstätten
Grabstätten für Erdbestattungen, für die ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen und deren Lage mit dem Erwerber abgestimmt wird. Wahlgrabstätten werden als ein- oder mehrstellige Grabstätten vergeben. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist möglich.
Reihengrabstätten
Grabstätten für Erdbestattungen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden zugeteilt werden. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist nicht möglich.
Reihengrabstätten (pflegefrei)
Grabstätten für Erdbestattungen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden zugeteilt werden. Auf dem Grabfeld kann ebenerdig eine Grabplatte von 30 x 30 cm eingelassen werden. Die Pflege erfolgt ausschließlich durch die Gemeinde. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist nicht möglich.
Kindergrabstätten
Grabstätten für Erdbestattungen für Kinder unter fünf Jahren, für die ein Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. Maße 80 x 120 cm. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist möglich.
Urnengrabstätten
Urnen dürfen beigesetzt werden in
Urnenwahlgrabstätten (groß und klein)
Grabstätten für Urnenbestattungen, an denen ein Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren (Nutzungszeit) verliehen und deren Lage gleichzeitig im Benehmen mit dem Erwerber festgelegt wird. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist möglich.
Urnenstelen (nur auf dem Friedhof in Kürten)
Grabstätten für Urnenbestattungen, an denen ein Nutzungsrecht für die Dauer von 15 Jahren (Nutzungszeit) verliehen und deren Lage gleichzeitig im Benehmen mit dem Erwerber festgelegt wird. Es können bis zu zwei Urnen je Urnenkammer beigesetzt werden. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist möglich.
Gemeinschaftsbaumbestattungen
Grabstätten für Urnenbestattungen im Wurzelbereich der dafür bestimmten und ausgewiesenen Bäume. Die Beisetzung erfolgt ausschließlich in biologisch abbaubaren Urnen. Das Nutzungsrecht an Baumgrabstätten wird für die Dauer von 25 Jahren verliehen. Die Gräber sind nicht einzeln erkennbar. Die Pflege erfolgt ausschließlich durch die Gemeinde Kürten. Auf einem zentralen Gedenkstein können Schilder mit Abmessungen 8 x 3 cm und den persönlichen Daten des Verstorbenen sowie die Nummer des Baumes, auf Kosten des Nutzungsberechtigten, angebracht werden. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist nicht möglich.
Urnenreihengrabstätten (pflegefrei)
Grabstätten für Urnenbestattungen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden zugeteilt werden. Auf dem Grabfeld kann ebenerdig eine Grabplatte von 30 x 30 cm eingelassen werden. Die Pflege erfolgt ausschließlich durch die Gemeinde Kürten. Das Nutzungsrecht wird für die Dauer von 25 Jahren verliehen. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist nicht möglich.
Anonyme Urnengrabstätten
Grabstätten für anonyme Urnenbeisetzungen stehen auf einer dafür ausgewiesenen Fläche für die Dauer der Ruhefrist zur Verfügung. Die Gräber sind nicht einzeln erkennbar. Auf einem zentralen Gedenkstein können Schilder mit Abmessungen 8 x 3 cm und den persönlichen Daten des Verstorbenen, auf Kosten des Nutzungsberechtigten, angebracht werden.
Aschestreufelder
Aschestreufelder sind als Gemeinschaftsgrabfeld eingerichtet. Auf einem zentralen Gedenkstein können Schilder mit Abmessungen 8 x 3 cm und den persönlichen Daten des Verstorbenen, auf Kosten der Hinterbliebenen, angebracht werden.
Eine Beisetzung der Asche ohne Urne (Beisetzung unter der Grasnarbe) findet nur statt, wenn der Verstorbene dies schriftlich oder elektronisch bestimmt hat und dies der Friedhofsverwaltung vor Beisetzung der Asche nachgewiesen wird. Ein Nutzungsrecht wird nicht verliehen.