Grußwort & Öffnungszeiten

Adresse und Kontakt der Gemeindeverwaltung Kürten
Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten
02268 / 939 – 0
02268 / 939-128
gemeinde@kuerten.de
Postfach: 1160

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Kürten

Montag

08:00–12:00 Uhr

Dienstag

08:00–12:00 Uhr

Mittwoch

Geschlossen

Donnerstag
08:00–12:00 Uhr

14:00–18:00 Uhr

Freitag

08:00–12:00 Uhr

Der Bürgermeister Willi Heider

Herzlich willkommen in Kürten!

Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Gäste,

ich freue mich, Sie auf der Homepage unserer Gemeinde begrüßen zu dürfen. Kürten, eingebettet in die wunderschöne Landschaft des Bergischen Landes, ist ein Ort, der Natur, Gemeinschaft und Tradition miteinander verbindet. Ob Sie hier wohnen, uns besuchen oder sich über unsere Angebote informieren möchten – Kürten hat viel zu bieten: ein reges Vereinsleben, vielfältige Freizeitmöglichkeiten und eine starke regionale Wirtschaft.

 

Entdecken Sie auf diesen Seiten alles Wissenswerte über unsere Gemeinde, finden Sie Ihre Kontakte im Rathaus, informieren Sie sich über Neuigkeiten und Veranstaltungen und vieles mehr. Und falls Sie Fragen oder Anregungen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir sind gerne für Sie da!

Mit herzlichen Grüßen
Willi Heider
Bürgermeister der Gemeinde Kürten

Einmal im Monat bietet Bürgermeister Willi Heider eine Bürgersprechstunde im Rathaus an.

Die Sprechstunden finden in der Regel am letzten Dienstag des Monats zwischen 14:30 und 16.00 Uhr statt. Die Termine dauern jeweils 30 Minuten. 

Selbstverständlich besteht auch außerhalb dieser Zeiten die Möglichkeit, weitere Gesprächstermine zu vereinbaren.

Wir bitten um Voranmeldung über das Vorzimmer des Bürgermeisters
per Telefon 02268 939-123 oder per E-Mail: sekretariat@kuerten.de 

Zur Vorbereitung Ihrer Sprechstunde beim Bürgermeister lassen Sie uns bitte mit der Anmeldung auch Ihre Unterlagen und weitere Informationen zu Ihrem Gesprächsthema zukommen. 

Termine für 2025

  • 25.02.  14:30 – 16:30
  • 25.03.  14:30 – 16:00
  • 29.04.  14:30 – 16:30
  • 27.05.  14:30 – 16:30
  • 24.06.  14:30 – 16:30
  • 29.07.  14:30 – 16:30

Im September wird bei der Kommunalwahl auch der neue Bürgermeister gewählt. 
Die Termine zur Sprechstunde mit dem neuen Bürgermeister stehen daher noch nicht fest.

 

Zugangseröffnung: So erreichen Sie uns online

Die Gemeinde Kürten bietet Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) sowie nach § 3 Absatz 1 und § 26 Absatz 2 des Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen (E-Government-Gesetz Nordrhein-Westfalen – EGovG NRW). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Die Gemeinde Kürten hat diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation eröffnet.

Für die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation mit der Gemeinde Kürten im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

Gerne können Sie uns Ihre Fragen, Anregungen, Anliegen oder Terminanfragen auch online senden. Wir bieten Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation mit der Gemeindeverwaltung. Da es die verschiedensten Möglichkeiten, Formate und technischen Standards gibt, hier unsere aktuellen organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen.

Grundsätzlich wird zwischen einfachen formlosen Schreiben und formgebundenen Schreiben unterschieden, die in Papierform eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen (zum Beispiel Widerspruch und viele Anträge). Auch bei der elektronischen Übersendung gibt es hier Unterschiede, die wir Ihnen nachfolgend gerne erläutern:

  1. Formfreie elektronische Kommunikation mit der Gemeinde Kürten
    Einfache Anliegen, Hinweise und Beschwerden sowie Terminanfragen und dergleichen, also alles, was keine eigenhändige Unterschrift benötigt, können Sie uns auch weiterhin einfach online per E-Mail schicken. E-Mails sind jedoch wie Postkarten auf dem Übertragungsweg quer durchs Internet für jeden Hacker lesbar und können grundsätzlich auch verändert werden. Bitte senden Sie Ihre E-Mail an die zentrale E-Mail-Adresse: gemeinde@kuerten.de.

De-Mails werden von den De-Mail-Anbieterinnen und -Anbietern verschlüsselt versandt. Sie eignen sich daher auch für Mitteilungen, die nicht die Schriftform erfordern, aber vielleicht schützenswerte Informationen beinhalten. Hierfür reicht eine einfache De-Mail ohne Absenderbestätigung und Anmeldung mit einfachem Authentisierungsniveau.

Die zentrale De-Mail-Eingangsadresse lautet: gemeinde@kuerten.de-mail.de


  1. Rechtsverbindliche formgebundene elektronische Kommunikation mit der Gemeinde Kürten:

 Für Vorgänge, die zur Bearbeitung in Papierform eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen beziehungsweise Rechtsfristen in Gang setzen (beispielsweise Schreiben wie Widersprüche und viele Anträge), müssen die Mitteilungen und Anlagedokumente bei elektronsicher Übermittlung nach dem Gesetz entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach § 2 Absatz 1 Nummer 2 Signaturgesetz versehen sein oder per De-Mail mit Absenderbestätigung nach § 5 Absatz 5 des De-Mail Gesetzes übersandt werden. Diese beiden Formen ersetzen die gesetzlich angeordnete Schriftform (= Unterschrift in der Papierform).

Eine De-Mail mit Absenderbestätigung im Sinne des § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes ersetzt nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes NRW, nach § 36a des Ersten Buches Sozialgesetzbuch sowie nach § 87a der Abgabenordnung ebenfalls die Schriftform. Sie können daher auch über De-Mail mit Absenderbestätigung rechtsverbindlich mit der Gemeinde Kürten elektronisch kommunizieren.

De-Mail ermöglicht den verschlüsselten und authentifizierten Versand von elektronischen Nachrichten und Dateianhängen. Für eine absenderbestätigte De-Mail müssen Sie sich an Ihrem De-Mail-Konto mit hohem Authentisierungsniveau anmelden. Um die Anmeldung mit hohem Authentisierungsniveau der Empfängerin oder des Empfängers der Nachricht kenntlich zu machen, bestätigt Ihr De-Mail-Diensteanbieter dies. Hierzu versieht er im Auftrag der Senderin oder des Senders die Nachricht mit einer dauerhaft überprüfbaren qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie Ihrer De-Mail Dateien anhängen, bezieht sich die qualifizierte elektronische Signatur auch auf diese. Bitte beachten Sie, dass Sie für die absenderbestätigte De-Mail keine pseudonyme De-Mail-Adresse verwenden können.

Die zentrale De-Mail-Eingangsadresse lautet: gemeinde@kuerten.de-mail.de

Für alle anderen De-Mail-Adressen der Gemeinde Kürten wird der rechtsverbindliche Zugang ausdrücklich nicht eröffnet.

Bürgerbroschüre "KÜRTEN KOMPAKT 2024"

Leitbild Kürten 2020 - Fortschreibung 2030

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