Das bestehende Feuerwehrgerätehaus mit historischem Schlauchturm im Ortsteil Olpe entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen an eine moderne Freiwillige Feuerwehr. Zwingend neu anzuschaffende Fahrzeuge finden in der Fahrzeughalle nicht ausreichend Platz. Die Einrichtungen entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik und lassen sich aus technischer, baulicher und planungsrechtlicher Sicht nicht modernisieren. Zudem sind die Mannschaftsräume nicht mehr zeitgemäß; so sind beispielsweise keine geschlechtergetrennten Sanitäranlagen vorhanden.
Bebauungsplan 112 „Feuerwehrgerätehaus Olpe“
Ziel des Bebauungsplanes ist die Errichtung eines Ersatzneubaus des Feuerwehrgerätehauses für die Ortschaft Olpe.
Auch über die digitale Plattform des Rheinisch-Bergischen-Kreises erhalten Sie Auskunft zu rechtsverbindlichen Bebauungsplänen und Satzungen sowie zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Kürten:
In der Bürger- und Architektenauskunft sind die Geltungsbereiche von rechtsverbindlichen Bebauungsplänen und Satzungen (Innen- und Außenbereich) der Gemeinde Kürten dargestellt.
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