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Aktuelle Planverfahren

Aktuelle Offenlagen

Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung
Planungsamt der Gemeinde Kürten
E-Mail: planungsamt@kuerten.de 
Telefon: 02268 / 939-325

Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen

16.06.2025 bis einschließlich 16.07.2025

Feuerwehrgerätehaus Olpe

Das bestehende Feuerwehrgerätehaus mit historischem Schlauchturm im Ortsteil Olpe entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen an eine moderne Freiwillige Feuerwehr. Zwingend neu anzuschaffende Fahrzeuge finden in der Fahrzeughalle nicht ausreichend Platz. Die Einrichtungen entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik und lassen sich aus technischer, baulicher und planungsrechtlicher Sicht nicht modernisieren. Zudem sind die Mannschaftsräume nicht mehr zeitgemäß; so sind beispielsweise keine geschlechtergetrennten Sanitäranlagen vorhanden.

 

Bebauungsplan 112 „Feuerwehrgerätehaus Olpe“

Ziel des Bebauungsplanes ist die Errichtung eines Ersatzneubaus des Feuerwehrgerätehauses für die Ortschaft Olpe.

 

17. Flächennutzungsplanänderung

Ziel der Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Errichtung eines Ersatzneubaus des Feuerwehrgerätehauses für die Ortschaft Olpe.

Bitte beachten Sie auch alle Dateien zur Offenlegung:

Digitale Bürger- und Architektenauskunft zur Bauleitplanung Kürten

Auch über die digitale Plattform des Rheinisch-Bergischen-Kreises erhalten Sie Auskunft zu rechtsverbindlichen Bebauungsplänen und Satzungen sowie zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Kürten:

Gemeinde Kürten – Bürger- und Architektenauskunft Bauleitplanung (Externer Link)

In der Bürger- und Architektenauskunft sind die Geltungsbereiche von rechtsverbindlichen Bebauungsplänen und Satzungen (Innen- und Außenbereich)  der Gemeinde Kürten dargestellt. 

Durch einen Klick in die Karte erscheint ein graues Feld mit weiteren Informationen und ggf. verlinkten Dateien. Mit dem dort im Feld angezeigten Pfeilsymbol können Sie bei mehreren Seite innerhalb des Feldes die Seiten durchblättern.

Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen

Derzeit keine öffentlichen Auslegungen.

Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen

Derzeit keine öffentlichen Auslegungen.