Aktuelle Planverfahren

Aktuelle Planverfahren sowie Beteiligungsverfahren

Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zu den aktuellen Offenlagen zur Verfügung
Planungsamt der Gemeinde Kürten
E-Mail: planungsamt@kuerten.de 
Telefon: 02268 / 939-325

Stellungnahmen

Übermitteln Sie Ihre Stellungnahme bitte

  • bevorzugt per E-Mail an planungsamt@kuerten.de
  • auf dem Postweg an
    Bürgermeister der Gemeinde Kürten
    Gemeindeentwicklungsplanung und Umwelt
    Karlheinz- Stockhausen- Platz 1
    51515 Kürten
  • per Niederschrift an vorgenannter Stelle zu den Öffnungszeiten den Rathauses. 

Aktuelle Beteiligungsverfahren der Gemeinde Kürten:

Beteiligungsportal NRW (externer Link)

Auch über die digitale Plattform des Rheinisch-Bergischen-Kreises erhalten Sie Auskunft zu rechtsverbindlichen Bebauungsplänen und Satzungen sowie zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Kürten:

Gemeinde Kürten – Bürger- und Architektenauskunft Bauleitplanung (Externer Link)

In der Bürger- und Architektenauskunft sind die Geltungsbereiche von rechtsverbindlichen Bebauungsplänen und Satzungen (Innen- und Außenbereich)  der Gemeinde Kürten dargestellt. 

Durch einen Klick in die Karte erscheint ein graues Feld mit weiteren Informationen und ggf. verlinkten Dateien. Mit dem dort im Feld angezeigten Pfeilsymbol können Sie bei mehreren Seite innerhalb des Feldes die Seiten durchblättern.

Aktuelle Offenlagen

Bebauungsplan 134 „Engeldorf-Nord“; frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Kürten hat in seiner Sitzung am 16.04.2026 folgenden Beschluss gefasst:

Auf Grundlage des vorgestellten Planentwurfes wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines innovativen und zukunftsfähigen Klima-Quartiers bestehend aus insgesamt 18 Ein- und Zweifamilienhäusern.

Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB können die vorliegenden Planunterlagen in der Zeit

vom 26.05.2026 bis einschließlich 26.06.2026

im Internet unter https://www.kuerten.de/aktuelle-planverfahren

und https://beteiligung.nrw.de/portal/kuerten/beteiligung/themen

eingesehen werden.

Der städtebauliche Entwurf, der Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes und die bereits vorliegenden, wesentlichen umweltbezogenen Informationen liegen außerdem in der genannten Frist im Rathaus der Gemeinde Kürten 3. Obergeschoss, Gemeindeentwicklungsplanung und Umwelt, Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten während der allgemeinen Dienstzeiten und zwar werktags

Montag, Dienstag und Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr

öffentlich aus.

Während der oben genannten Fristen können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an planungsamt@kuerten.de übermittelt werden, können bei Bedarf jedoch auch schriftlich an den Bürgermeister der Gemeinde Kürten, Gemeindeentwicklungsplanung und Umwelt, Karlheinz- Stockhausen- Platz 1, 51515 Kürten gerichtet oder zur Niederschrift an vorgenannter Stelle abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweise:

Die in den Bauleitplanungen genannten technischen Regelwerke wie DIN-Vorschriften und VDI-Normen können im Rathaus der Gemeinde Kürten 3. Obergeschoss, Gemeindeentwicklungsplanung und Umwelt, Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten während der vorgenannten allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden.

Es liegen umweltbezogene Informationen in Form einer artenschutzrechtlichen Vorab-Stellungnahme und eines Bodengutachtens zu folgenden Themen vor.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen

  • Artenschutzrechtliche Vorab-Stellungnahme

Boden und Entwässerung

  • Bodengutachten

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan 134 „Engeldorf-Nord“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Kürten, den 18.05.2026                                                         Mario Bredow

                                                                                               Bürgermeister

Bebauungsplan 99 „Dorpe Süd-Ost, 3. Änderung und Erweiterung“; öffentliche Auslegung des Planentwurfes

Bebauungsplan 99 „Dorpe Süd-Ost, 3. Änderung und Erweiterung“, öffentliche Auslegung des Planentwurfes

Der Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Kürten hat in seiner Sitzung am 16.04.2026 folgenden Beschluss gefasst:

  1. Der Planungsausschuss der Gemeinde Kürten nimmt die Anregungen aus den frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis. Die Abwägung wird entsprechend der Anlage zur Vorlage behandelt und beschlossen.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes 99 (Dorpe-Südost), 3. Änderung und Erweiterung wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt.
  3. Gleichzeitig mit der Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB soll die Einholung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 durchgeführt werden.

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung einer Wohnbebauung.

Der Planentwurf sowie die Begründung und die bereits vorliegenden, wesentlichen umweltbezogenen Informationen können in der Zeit vom

04.05.2026 bis einschließlich 05.06.2026

im Internet unter https://www.kuerten.de/aktuelle-planverfahren

und https://beteiligung.nrw.de/portal/kuerten/beteiligung/them

eingesehen werden.

Der Planentwurf sowie die Begründung und die bereits vorliegenden, wesentlichen umweltbezogenen Informationen liegen außerdem in der genannten Frist im Rathaus der Gemeinde Kürten 3. Obergeschoss, Gemeindeentwicklung und Umwelt, Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten während der allgemeinen Dienstzeiten und zwar werktags

Montag, Dienstag und Freitag:    08.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag:                                    08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr

öffentlich aus.

Während der oben genannten Fristen können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an planungsamt@kuerten.de übermittelt werden, können bei Bedarf jedoch auch schriftlich an den Bürgermeister der Gemeinde Kürten, Gemeindeentwicklungsplanung und Umwelt, Karlheinz- Stockhausen- Platz 1, 51515 Kürten gerichtet oder zur Niederschrift an vorgenannter Stelle abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweise:

Die in den Bauleitplanungen genannten technischen Regelwerke wie DIN-Vorschriften und VDI-Normen können wie vorstehend angegeben eingesehen werden.

Neben dem Umweltbericht mit Informationen zu Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:

Auswirkungen auf Tiere

  • Fachbeitrag Naturschutz: Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprüfung) und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag

Boden und Entwässerung

  • Hydrologischer Bericht: Versickerung von Niederschlagswasser

Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft

  • Fachbeitrag Naturschutz: Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprüfung) und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag

Die Veröffentlichung des Entwurfes zum Bebauungsplan 99 „Dorpe Süd-Ost, 3. Änderung und Erweiterung“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Kürten, den 27.04.2026   
Mario Bredow         
Bürgermeister

im Internet unter https://www.kuerten.de/aktuelle-planverfahren

und https://beteiligung.nrw.de/portal/kuerten/beteiligung/themen eingesehen werden.

Bebauungsplan 10b "Biesfeld-West", 20. Änderung

Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen

Bebauungsplan 10b „Biesfeld-West“, 20. Änderung; öffentliche Auslegung des Planentwurfes

Der Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Kürten hat in seiner Sitzung am 16.04.2026 folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Die Aufstellung der 20. Änderung des Bebauungsplanes 10b – „Biesfeld -West“ wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Ziel des Bebauungsplanes ist die Legalisierung von bestehenden Nebenanlagen sowie befestigter Fläche auf einem Baugrundstück. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.
  2. Die 20. Änderung des Bebauungsplanes 10b – „Biesfeld -West“ wird gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Von einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.
  3. Der Entwurf der 20. Änderung des Bebauungsplanes 10b – „Biesfeld – West“ wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 10b „Biesfeld-West“, 20. Änderung ist im Plangebiet eine Erhöhung der Grundflächenzahl von 0,3 auf 0,4 beabsichtigt.

Es handelt sich um ein Verfahren der Innenentwicklung, bei dem von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

Der Planentwurf sowie die Begründung und die bereits vorliegenden, wesentlichen umweltbezogenen Informationen können in der Zeit vom

04.05.2026 bis einschließlich 05.06.2026

im Internet unter https://www.kuerten.de/aktuelle-planverfahren

und https://beteiligung.nrw.de/portal/kuerten/beteiligung/themen eingesehen werden.

Der Planentwurf sowie die Begründung und die bereits vorliegenden, wesentlichen umweltbezogenen Informationen liegen außerdem in der genannten Frist im Rathaus der Gemeinde Kürten 3. Obergeschoss, Gemeindeentwicklung und Umwelt, Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten während der allgemeinen Dienstzeiten und zwar werktags

Montag, Dienstag und Freitag:    08.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag:                                    08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr

öffentlich aus.

Während der oben genannten Fristen können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an planungsamt@kuerten.de übermittelt werden, können bei Bedarf jedoch auch schriftlich an den Bürgermeister der Gemeinde Kürten, Gemeindeentwicklungsplanung und Umwelt, Karlheinz- Stockhausen- Platz 1, 51515 Kürten gerichtet oder zur Niederschrift an vorgenannter Stelle abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweise:

Die in den Bauleitplanungen genannten technischen Regelwerke wie DIN-Vorschriften und VDI-Normen können im Rathaus der Gemeinde Kürten 3. Obergeschoss, Gemeindeentwicklung und Umwelt, Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten während der vorgenannten allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt. Gem. § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung, von dem Umweltbericht und von der Angabe welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen.

Kürten, den 24.04.2026               Mario Bredow                     Bürgermeister

im Internet unter https://www.kuerten.de/aktuelle-planverfahren

und https://beteiligung.nrw.de/portal/kuerten/beteiligung/themen eingesehen werden.

Bebauungsplan 109 „Auf der Brache“

Bebauungsplan 109 „Auf der Brache“; öffentliche Auslegung des Planentwurfes

Der Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Kürten hat in seiner Sitzung am 16.04.2026 folgenden Beschluss gefasst:

Der Entwurf des Bebauungsplanes 109 „Auf der Brache“ wird gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt.

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung einer Wohnbebauung zur Befriedigung des stetig steigenden Wohnflächenbedarfs.

Der Rat der Gemeinde Kürten hat hierzu in seiner Sitzung am 14.12.2022 den Bebauungsplan 109 „Auf der Brache“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens wurde der Bebauungsplan durch das Oberverwaltungsgericht Münster für unwirksam erklärt. Die Entscheidung beruht auf festgestellten materiellen Mängeln. Die gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB festgesetzte aufschiebende Bedingung, wonach die Umsetzung des Bebauungsplanes in Gänze erst vollzogen werden kann, wenn das bestehende Regenrückhaltebecken „RRB – Im Helpenthal“ erweitert wurde, ist nach Entscheidung des Gerichts aufgrund fehlender Ermächtigungsgrundlage nicht zulässig. Auch die fehlende Bestimmung von unteren Bezugspunkten für die Gebäudehöhenfestsetzung in den Teilgebieten WA 3 und WA 4 wurde vom Gericht gerügt.

Nach Maßgabe des § 214 BauGB sind die festgestellten Mängel heilbar.

Der Planentwurf sowie die Begründung und die bereits vorliegenden, wesentlichen umweltbezogenen Informationen können in der Zeit vom

11.05.2026 bis einschließlich 10.06.2026

 im Internet unter https://www.kuerten.de/aktuelle-planverfahren

und https://beteiligung.nrw.de/portal/kuerten/beteiligung/themen eingesehen werden.

Der Planentwurf sowie die Begründung und die bereits vorliegenden, wesentlichen umweltbezogenen Informationen liegen außerdem in der genannten Frist im Rathaus der Gemeinde Kürten 3. Obergeschoss, Gemeindeentwicklung und Umwelt, Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten während der allgemeinen Dienstzeiten und zwar werktags

Montag, Dienstag und Freitag:    08.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag:                                    08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr

öffentlich aus.

Während der oben genannten Fristen können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an planungsamt@kuerten.de übermittelt werden, können bei Bedarf jedoch auch schriftlich an den Bürgermeister der Gemeinde Kürten, Gemeindeentwicklungsplanung und Umwelt, Karlheinz- Stockhausen- Platz 1, 51515 Kürten gerichtet oder zur Niederschrift an vorgenannter Stelle abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweise:

Die in den Bauleitplanungen genannten technischen Regelwerke wie DIN-Vorschriften und VDI-Normen können im Rathaus der Gemeinde Kürten 3. Obergeschoss, Gemeindeentwicklung und Umwelt, Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten während der vorgenannten allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden.

Neben dem Umweltbericht sowie dem Umweltbericht in der Änderungsfassung mit Informationen zu

  • Flächenverbrauch, Landschaft / Ortsbild
  • Mensch, Gesundheit, Bevölkerung
  • Klima / Luft
  • Tieren, Pflanzen und biologischer Vielfalt
  • Boden, Wasser, Kultur und Sachgütern

sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen

  • Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprüfung)
  • Artenschutzrechtliches Gutachten mit Untersuchung auf das Vorkommen von Fledermäusen

Boden und Entwässerung

  • Bodengutachten
  • Ergänzende Aussagen zum Umgang mit den Niederschlagsabflüssen auf Grundlage zusätzlicher Versickerungsversuche in Schürfen
  • Fließwegeanalyse
  • Ausführungsplanung Straßenbau

Klima

  • Klimatologische Stellungnahme zur Auswirkung des Bebauungsplans 109 „Auf der Brache“ auf lokale Kaltluftprozesse

Lärm

  • Schalltechnische Untersuchung

Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft

  • Landschaftspflegerischer Begleitplan
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan Anhang 1
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan Anhang 2

Die Veröffentlichung des Entwurfes zum Bebauungsplan 109 „Auf der Brache“ wird aufgrund eines Verfahrensfehlers wiederholt.

Die Veröffentlichung des Entwurfes zum Bebauungsplan 109 „Auf der Brache“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Kürten, den 04.05.2026                  Mario Bredow
 Bürgermeister

im Internet unter https://www.kuerten.de/aktuelle-planverfahren

und https://beteiligung.nrw.de/portal/kuerten/beteiligung/themen eingesehen werden.

Bebauungsplan 39 „Olpe-Süd“, 27. Änderung; öffentliche Auslegung des Planentwurfes

Ziel der Planung ist die Erhöhung der möglichen überbaubaren Grundstückfläche durch Änderung der Gebietscharakteristik von einem allgemeinen Wohngebiet (WA) in ein besonders Wohngebiet (WB).

Feuerwehrgerätehaus Olpe
Das bestehende Feuerwehrgerätehaus mit historischem Schlauchturm im Ortsteil Olpe entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen an eine moderne Freiwillige Feuerwehr. Zwingend neu anzuschaffende Fahrzeuge finden in der Fahrzeughalle nicht ausreichend Platz. Die Einrichtungen entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik und lassen sich aus technischer, baulicher und planungsrechtlicher Sicht nicht modernisieren. Zudem sind die Mannschaftsräume nicht mehr zeitgemäß; so sind beispielsweise keine geschlechtergetrennten Sanitäranlagen vorhanden.
Bebauungsplan 112 „Feuerwehrgerätehaus Olpe“

Ziel des Bebauungsplanes ist die Errichtung eines Ersatzneubaus des Feuerwehrgerätehauses für die Ortschaft Olpe.

Beteiligungsverfahren der Gemeinde Kürten

Beteiligungsverfahren der Gemeinde Kürten

Die Beteiligungsverfahren der Gemeinde Kürten finden Sie im Beteiligungsportal NRW (externer Link).