Wahlen

Wahlen in der Gemeinde Kürten

Am Sonntag, dem 14.09.2025, fand die Kommunalwahl in Kürten statt. Die Bürger waren aufgerufen, ihre Vertreter im Kreis- und Gemeinderat sowie ihre Landrätin oder ihren Landrat und ihren Bürgermeister zu wählen.
Für die Wahl zum Landrat findet am 28. September 2025 eine Stichwahl statt. 

Auf dieser Seite finden Sie die amtlichen Bekanntmachungen zur Wahl und alle Informationen zur Wahl, den Wahllokalen, zur Briefwahl und auch die Ergebnisse nach der Wahl.

Letzte Aktualisierung der Seite „Wahlen“

Diese Website wurde zuletzt am 18.09.2025 aktualisiert.

Wahlergebnisse

Hier finden Sie Wahlergebnisse der aktuellen Wahl (nach Wahlschluss) für Kürten und den Rheinisch-Bergischen Kreis

Außerdem auch die Ergebnisse der vergangenen Jahre und die Ergebnisse weiterer Kommunen in NRW.

Stichwahl Landrat am 28.09.2025

Der erste Wahlgang der Landratswahl im Rheinisch-Bergischen Kreis brachte noch keine Entscheidung. Keiner der sechs Kandidaten konnte die erforderliche Mehrheit von mehr als 50 Prozent der Stimmen erringen. Daher ist nun am 28. September eine Stichwahl notwendig. Zu dieser treten die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen an. 
Dies sind Arne von Boetticher (CDU) und Robert Gordon Winkels (SPD).


Neue Wahlbenachrichtigungen werden nicht versandt!
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung für die Kommunalwahl nicht mehr vorliegen haben, können Sie am Stichwahltag auch unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments wählen.

Wahlschein online beantragen

Sie haben auch für die Stichwahl die Möglichkeit, Ihren Wahlschein digital zu beantragen.  

Die Online Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist möglich in der Zeit vom 15.09.2025 10:01 Uhr bis 24.09.2025 10:00 Uhr

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können Sie nur für sich selbst und nicht für eine andere Person beantragen.

Direkt- bzw. Briefwahlbüro

Das Direktwahlbüro ist ab sofort geöffnet.

Adresse:
Bürgerhaus der Gemeinde Kürten, Karlheinz-Stockhausen-Platz 1

Öffnungszeiten:

  • Montag 22.09.: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
  • Dienstag 23.09.: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
  • Mittwoch 24.09.: geschlossen
  • Donnerstag 18.09. und 25.09.: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
  • Freitag 26.09.: 8.00 Uhr – 15.00 Uhr

Am Freitag, den 19.09.25, sind das Rathaus und das Direktwahlbüro ganztägig wegen einer internen Veranstaltung geschlossen.

Telefon: 02268 939-377

E-Mail: wahlbuero@kuerten.de

Fax: 02268 939-128

Postadresse:
Gemeinde Kürten
Wahlbüro
Karlheinz-Stockhausen-Platz 1
51515 Kürten

Amtliche Bekanntmachungen zur Kommunalwahl 2025 in Kürten

Weitere Informationen zur Kommunalwahl 2025 in Kürten

Wahlberechtigt an der Kommunalwahl in Kürten für die Wahl des Gemeinderats, des Kreistags sowie des hauptamtlichen Bürgermeisters sind

  • alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes und
  • alle Staatsangehörigen eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union

wenn Sie

  • spätestens am 14. September 2009 geboren wurden – also am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind
  • seit dem 29. August 2025 ihren Wohnsitz in der Gemeinde Kürten oder im Rheinisch-bergischen Kreis haben bzw. sich dort gewöhnlich aufhalten und keinen Wohnsitz außerhalb dieses Wahlgebietes haben
  • nicht durch richterliche Entscheidung gemäß § 8 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
 
Hinweis für Bürger der europäischen Union:

Wer von der Meldepflicht befreit ist, muss einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

 
Zum Download:

Merkblatt mit weiteren Informationen zur Wahl und was bei einem Umzug zu beachten ist (PDF)

Sie sind sich nicht sicher, welches Ihr Wahlbüro ist?
Nutzen Sie hier die Wahlraumsuche

WahlbezirkWahllokalWahllokal Anschrift
1Kindertagesstätte WeidenkätzchenStockbergergasse 1, 51515 Kürten-Weiden
2Gesamtschule KürtenOlpener Str. 4, 51515 Kürten
3Gesamtschule KürtenOlpener Str. 4, 51515 Kürten
4Gesamtschule KürtenOlpener Str. 4, 51515 Kürten
5Grundschule OlpeHauptstr. 34, 51515 Kürten-Olpe
6Grundschule OlpeHauptstr. 34, 51515 Kürten-Olpe
7Kindergarten EichhofIm Auel 2, 51515 Kürten-Eichhof
8Grundschule BiesfeldNeuensaaler Str. 4, 51515 Kürten-Biesfeld
9Grundschule BiesfeldNeuensaaler Str. 4, 51515 Kürten-Biesfeld
10Schützenheim OffermannsheideOffermannsheider Str. 182, 51515 Kürten-Offermannsheide
11Grundschule DürscheidKirchberg 8, 51515 Kürten-Dürscheid
12Grundschule DürscheidKirchberg 8, 51515 Kürten-Dürscheid
13Grundschule DürscheidKirchberg 8, 51515 Kürten-Dürscheid
14Grundschule BechenSt.-Antonius-Weg 5, 51515 Kürten-Bechen
15Grundschule BechenSt.-Antonius-Weg 5, 51515 Kürten-Bechen
16Grundschule BechenSt.-Antonius-Weg 5, 51515 Kürten-Bechen
901Briefwahlbezirk 1Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten
902Briefwahlbezirk 2Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten
903Briefwahlbezirk 3Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten
904Briefwahlbezirk 4Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten

Barrierefreie Wahl

Bei Wahlen in Deutschland haben Wählerinnen und Wähler mit Behinderung die Möglichkeit, selbstbestimmt von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Es wird verstärkt darauf geachtet, Menschen mit Behinderung gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

Auf der Wahlbenachrichtigung wird darüber informiert, ob der Wahlraum barrierefrei zugänglich ist und wo Informationen über barrierefreie Wahlräume und Hilfsmittel erhältlich sind. Ist der Wahlraum nicht barrierefrei zugänglich, kann ein Wahlschein beantragt werden und damit in einem anderen, barrierefrei zugänglichen Wahlraum des Kreises oder der kreisfreien Stadt gewählt werden. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen. Beim Antrag auf Briefwahl muss kein Grund angegeben werden, warum das Wahllokal am Wahltag nicht aufgesucht werden kann.

Wer nicht oder nicht ausreichend lesen kann oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung daran gehindert ist, selbst den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu werfen, kann sich im Wahllokal oder bei der Briefwahl durch eine andere Person unterstützen lassen. Die Hilfsperson kann frei bestimmt werden, beispielsweise auch aus den Mitgliedern des Wahlvorstandes. Soweit für die Hilfeleistung erforderlich, darf sie gemeinsam mit der Wählerin oder dem Wähler die Wahlkabine aufsuchen. Die Hilfsperson darf aber nur die Wünsche der Wählerin oder des Wählers erfüllen und ist verpflichtet, ihre dadurch erlangten Kenntnisse von der Wahl des oder der anderen geheimzuhalten.

Bei Bundestags- und Europawahlen können Blinde und Wählerinnen und Wähler mit Sehbehinderung ihre Stimme mithilfe von Stimmzettelschablonen eigenständig und ohne Hilfe einer Vertrauensperson abgeben. Stimmzettelschablonen werden kostenlos von den Landesvereinen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV) ausgegeben.

Stimmzettelschablonen werden bundesweit seit der Bundestagswahl 2002 und der Europawahl 2004 angeboten. Die Kosten für die Herstellung der Schablonen werden den Blindenvereinen durch die Bundesregierung erstattet.

Zur Orientierung sind alle Stimmzettel einheitlich in der rechten oberen Ecke gelocht oder abgeschnitten, an der Stimmzettelschablone ist dazu passend die rechte obere Ecke abgeschnitten. Mit jeder Schablone werden Begleitinformationen zum Aufbau der Schablone und zum Stimmzettel als Audio-CD ausgegeben. So können blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler am Wahltag in der Wahlkabine oder vorher per Briefwahl selbstständig ihren Stimmzettel ausfüllen. Wer im Wahllokal wählt, sollte allerdings die Wahlschablone wieder mit nach Hause nehmen, damit das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Auf dem Stimmzettel selbst ist kein Unterschied festzustellen.

Bestellung einer Stimmzettelschablone für Sehbehinderte

Wer mit einer Stimmzettelschablone wählen möchte, kann diese – auch ohne Mitglied in einem Blindenverein zu sein – anfordern über:

In Kürten werden Wahlen, z.B. Bundestagswahl oder Kommunalwahl, in zahlreichen Wahllokalen durchgeführt. Diese Wahllokale sind über das gesamte Kürtener Gemeindegebiet verteilt.

Für jedes Wahllokal muss ein Wahlvorstand gebildet werden, der sich aus einer/einem Wahlvorsteher/in, Stellvertreter/in, Schriftführer/in und Beisitzerinnen bzw. Beisitzern zusammensetzt.

Der Wahlvorstand kümmert sich um die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl im Wahllokal, er prüft die Wahlberechtigung, händigt die Stimmzettel aus, zählt abends alle abgegebenen Stimmen und stellt letztlich das Wahlergebnis fest.

Der Wahlvorstand trifft sich am Wahltag frühmorgens um 7.30 Uhr, bereitet das das Wahllokal vor und bespricht den Dienstplan. Um 18 Uhr wird das Wahllokal geschlossen und es beginnt das Auszählen der Stimmen durch den gesamten Wahlvorstand.

Mitglied eines Wahlvorstands kann jede Kürtener Bürgerin bzw. jeder Kürtener Bürger werden, die/der

  • mindestens 18 Jahre alt ist
  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (inkl. Beitrittsstaaten) besitzt und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Besondere Kenntnisse zur Wahrnehmung dieser Aufgabe sind nicht erforderlich.

Bei der Arbeit im Wahlvorstand handelt es sich um ein Ehrenamt. Jedes Mitglied eines Wahlvorstandes erhält jedoch eine Aufwandsentschädigung.
Neben den Wahlvorständen in den Wahllokalen werden auch sogenannte Briefwahlvorstände eingerichtet. Deren Aufgabe ist es, die per Brief eingegangenen Stimmen auszuzählen. Die Auszählung dieser Stimmen erfolgt zentral. Dieser Wahlvorstand trifft sich am Wahltag um 16 Uhr.

Interessentinnen und Interessenten, die gerne im Wahlvorstand oder Briefwahlvorstand mitarbeiten möchten, können sich unter Angabe der persönlichen Daten (Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum und Telefonnummer) melden

Wahlbüro der Gemeinde Kürten
Karlheinz-Stockhausen-Platz 1
51515 Kürten

Tel.: 02268 939-108