Wasser

Kontakt - Wasser

Telefon 02268 939-324
E-Mail: wasser@kuerten.de

Notfallnummer 02268 939-339

Diese Nummer gilt NICHT für Störungen in Privathaushalten!

Allgemein

Das Gemeindewasserwerk Kürten versorgt 20.402 (Stand 30.11.2019) Einwohner (ca. 4.619 Haushalte) mit Trinkwasser, welches größtenteils vom Aggerverband Gummersbach bezogen wird. Das Wasserwerk unterhält zu diesem Zweck ein Trinkwasserversorgungsnetz von knapp 200 km Länge, sowie drei Trinkwasserhochbehälter.

 

Informationen zu Wasserbeiträgen und -gebühren

  • Fragen rund um aktuelle Baumaßnahmen an der Trinkwasserversorgungsleitung
  • Auskünfte zu Störungen in der Trinkwasserversorgung
  • Anträge bezüglich Anschluss bzw. Stilllegung von Hausanschlüssen zur Trinkwasserversorgung
  • Vermietung von Standrohren (Verträge, Ausgabe, Rücknahme, Abrechnung)
  • Bearbeitung von Änderungen in den Eigentumsverhältnissen Trinkwasser und Abwasser (Eigentumswechsel)
  • Annahme und Verarbeitung von Zählerständen
  • Erlass von Gebührenbescheiden Trinkwasser/Kanal/Kleinkläranlagen
  • Auskünfte zu Gebührenbescheiden Trinkwasser und Abwasser
  • Auskünfte zu Fälligkeiten von Gebühren und Abgaben

 

Allgemeine Informationen zum Einbau eines Zwischenzählers für Garten oder Tierhaltung

Trinkwassermengen, die nachweislich nicht in die Kanalisation / Grundstücksentwässerungsanlage eingeleitet werden (z.B. Gartenbewässerung), können gemäß Satzung der Gemeinde Kürten grundsätzlich auf Antrag von den Abwassergebühren befreit werden. Der Nachweis der nicht eingeleiteten Wassermengen obliegt dem Gebührenpflichtigen. Hierzu muss ein geeichter Kaltwasserzähler als Zwischenzähler eingebaut werden.

 

Pool- bzw. Schwimmbadwasser

Wassermengen, die der Befüllung eines Schwimmbades, mobilen Schwimmpools oder Schwimmteiches (mit Überlauf an den Kanal) dienen, werden aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nicht zur Reduzierung der Abwassergebühren anerkannt.
Bitte beachten Sie, dass Schwimmbadwasser, unabhängig davon, ob es gechlort wird oder nicht, nach dem bundesweit gültigen Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Entwässerungssatzung der Gemeinde Kürten, als Schmutzwasser angesehen wird. Daraus resultiert, dass Wasser aus Schwimm-, Planschbecken und Pools nicht zur Versickerung in den Garten abgeleitet werden darf, sondern in den Kanal eingeleitet werden muss. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße nach der gemeindlichen Entwässerungssatzung geahndet werden.

 

Merkblatt Information zur Reduzierung der Abwassergebühr Stand 03-2025 (PDF)

Kontakt und Vereinbarung Beratungsgespräch mit dem Abwasserwerk

Bei Interesse an dem Einbau eines Zwischenzählers vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit dem Abwasserwerk Kürten

Kosten für den Einbau eines Zwischenzählers

Die Kosten für die Installation des Wasserzählers sind vom Eigentümer / Betreiber zu tragen. Über die Ihnen entstehenden Kosten informieren Sie sich bitte bei Ihrem Installateur.

Neuinstallation

  • Abnahme und Verplombung durch Mitarbeiter des Abwasserwerks: 24 €
  • Beratungsgespräch vorab vor Ort, Abnahme und Verplombung durch Mitarbeiter des Abwasserwerks: 48 €

 

Zählerwechsel bei Defekt oder Ablauf der Eichdauer

  • Abnahme und Verplombung durch Mitarbeiter des Abwasserwerks: 24 €

 

 

Jahresabrechnung 2026 der Trinkwasser- und Kanalbenutzungsgebühren

Die Abrechnungsstelle hat die Verbrauchsabrechnung für das Jahr 2025 abgeschlossen. Die entsprechenden Gebührenbescheide werden am 09.03.2026 per Post versendet.

Zum 01.01.2026 hat die Gemeinde Kürten eine neue Finanzsoftware eingeführt. In diesem Zusammenhang haben auch die Gemeindewerke ein neues Abrechnungsprogramm erhalten. Die Umstellung hat leider zu Verzögerungen bei der Erstellung der Jahresabrechnung geführt.

Aufgrund der verspäteten Zustellung der Gebührenbescheide verschiebt sich der Termin der ersten Fälligkeit auf den 01.04.2026.
Die weiteren Fälligkeitstermine bleiben unverändert bestehen und sind wie gewohnt am 15.05., 15.08. und 15.11.2026.

Mit der Systemumstellung ergeben sich einige Neuerungen:

1. Gemeinsamer Gebührenbescheid
Die Trinkwassergebühren und Kanalbenutzungsgebühren werden künftig in einem gemeinsamen Wasser-/Abwassergebührenbescheid festgesetzt. Gebührenpflichtige bzw. deren Bevollmächtigte erhalten somit – anders als bisher – nur noch einen Bescheid statt zwei getrennten Bescheiden.

2. Neue Kassenzeichen
Durch die Systemumstellung erhalten alle Abrechnungsobjekte neue Kassenzeichen. Diese sind künftig bei Zahlungen sowie bei allen Anfragen anzugeben.

3. Neue Bankverbindungen
Seit dem 01.01.2026 haben sich die Bankverbindungen für die Zahlung der Wasser- und Abwassergebühren geändert. Bitte verwenden Sie künftig ausschließlich die auf den neuen Gebührenbescheiden angegebenen Bankverbindungen.

Eine so umfangreiche Systemumstellung lässt sich leider nicht vollständig fehlerfrei umsetzen. Die Mitarbeitenden der Abrechnungsstelle haben im Vorfeld und während der Einführung der neuen Software intensiv daran gearbeitet, auftretende Probleme zu beheben. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Einzelfällen Daten fehlerhaft übernommen wurden oder Abrechnungen nicht korrekt erfolgt sind.

Sollten Sie Fragen zu Ihrem Gebührenbescheid haben oder Unstimmigkeiten in den Daten oder der Abrechnung feststellen, wenden Sie sich bitte an die Abrechnungsstelle:

E-Mail: wasser.abwasser@kuerten.de
Telefon: 02268 / 939 – 180

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

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