Ordnungsamt

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Allgemein

Das Ordnungsamt kümmert sich um Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in der Gemeinde. Es sorgt dafür, dass Vorschriften und Regeln eingehalten werden und ein friedliches, sicheres Zusammenleben möglich ist.

Im Wesentlichen werden hier die Beschwerden wegen wilden Mülls, Lärmbelästigung oder falsch parkender Fahrzeuge bearbeitet. Die Haltung von großen Hunden (größer als 40 cm oder schwerer als 20 kg) ist dem Ordnungsamt mitzuteilen. Auch Beschwerden über unsachgemäße oder rechtswidrige Haltung von Tieren, insbesondere Hunde, bearbeitet das Ordnungsamt. Belange, die den Tierschutz betreffen, werden vom Veterinäramt des Rheinisch-Bergischen Kreises wahrgenommen.

Weiterhin fällt die Ausstattung und Unterhaltung der freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kürten in den Zuständigkeitsbereich des Ordnungsamtes. Anfragen über mögliche Belastungen von Grundstücken mit Kampfmitteln gehören ebenfalls zum Bereich der Gefahrenabwehr.

Des Weiteren obliegt es dem Ordnungsamt, den ruhenden Verkehr zu überwachen und ordnungsbehördliche Bestattungen zu veranlassen, Einweisungen nach dem PsychKG vorzunehmen und Unterkünfte für obdachlose Personen bereitzustellen (hierzu zählen auch die geflüchteten Menschen). Anfragen, ob ein Gebiet mit Kampfmitteln belastet ist, werden ebenfalls hier bearbeitet.

Die Durchführung der Wahlen (Bundestags-, Landtags-, Europa-, Kreistags- und Kommunalwahl) fällt ebenso in die Zuständigkeit.

Insbesondere in letzter Zeit hat die öffentliche Sicherheit und Ordnung bei Veranstaltungen stark an Bedeutung gewonnen. Vor diesem Hintergrund ist die Ausarbeitung eines  Sicherheitskonzepts für künftige Veranstaltungen unerlässlich geworden. Dieses dient nicht nur der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern vor allem dem Schutz der Besucherinnen und Besucher, Mitwirkenden sowie des eingesetzten Personals.

Ein solches Konzept ist gemäß den Vorgaben der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) sowie ggf. des Polizei- und Ordnungsrechts zwingende Voraussetzung für die Durchführung genehmigungspflichtiger Veranstaltungen, insbesondere bei erhöhtem Gefährdungspotenzial, großer Besucherzahl oder besonderen örtlichen Gegebenheiten.

Das Ziel ist die systematische Erfassung möglicher Gefahrenlagen (z. B. Paniksituationen, Brandereignisse, sicherheitsrelevante Störungen) sowie die Festlegung geeigneter organisatorischer und technischer Maßnahmen zur Gefahrenabwehr. Ein abgestimmtes Sicherheitskonzept gewährleistet die Zuständigkeitsklarheit, fördert die Einsatzkoordination zwischen Veranstalter, Sicherheits- und Rettungskräften sowie den zuständigen Behörden und trägt wesentlich zur Gefahrenprävention bei.

Daher bitten wir Sie zu beachten, dass für geplante Veranstaltungen die frühzeitige Beurteilung eines Sicherheitskonzepts erforderlich ist. Dies stellt eine grundlegende Voraussetzung für die Planung der Veranstaltung sowie für die Zustimmung der Genehmigungsbehörden dar.

Zur Unterstützung bei der Erstellung des Sicherheitskonzepts entnehmen Sie beigefügt eine Checkliste, an der Sie sich orientieren können, um alle relevanten Punkte strukturiert zu erfassen sowie die behördlichen Anforderungen zu erfüllen. Wir bitten diese Checkliste mindestens zwei Monate vor der geplanten Veranstaltung beim Ordnungsamt der Gemeinde Kürten einzureichen.

Checkliste Sicherheitskonzept Gemeinde Kürten – Formular

Manchmal benötigt man für einen Container, Baugerüste und anderes mehr Platz. Teilweise ist es dann unvermeidlich, öffentliche Flächen mitzunutzen. Diese Sondernutzung von Straßen, Wegen und Plätzen bedarf einer Sondernutzungsgenehmigung durch die Ordnungsbehörde.

Hierzu können Sie einen gebührenpflichtigen Antrag stellen. Die Gebühr für die Sondernutzung bemisst sich mach dem beigefügten Gebührentarif.

Sollten Sie ein abgemeldetes Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum sehen, können Sie eine Mitteilung an das hiesige Ordnungsamt schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder per Fax tätigen. Anonyme Hinweise werden nicht weiterverfolgt.

Gebühren

Allgemeine Bestimmungen

  • Die Mindestgebühr für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen beträgt 5 €
  • Die nach dem Gebührentarif ermittelten Gebühren werden jeweils auf volle Euro aufgerundet.
  • Mit Ausnahme der Gebührenmaßstäbe zu den Ziffern 15 bis 17 werden Bruchteile von Monaten nach Tagen berechnet. Die Tagesgebühr beträgt 1/30 der Monatsgebühr.

 

Tarifbestand Gebühr
1. Automaten, Auslage- und Schaukästen je m² monatlich 1,50 €
2. Tische und Sitzgelegenheiten, die für gewerbliche Zwecke genutzt werden je m² monatlich 1,50 €
3. Tribünen und Bühnen, die für gewerbliche Zwecke aufgestellt werden je m² monatlich 3,00 €
4. Verkaufsstände und Warenauslagen je m² monatlich 2,50 €
5. Straßenhandel ohne bauliche Anlagen je m² 2,50 €
6. Werbeträger (z.B. Dreieckständer) je Stück wöchentlich 0,25 €
7. Anhänger und Kraftfahrzeuge, die Werbezwecken dienen, monatlich 3,00 €
8. Fahrradständer mit gewerblicher Werbung (nur soweit kein öffentliches Interesse an der Aufstellung besteht) 1,50 €
9. Baugerüste, Baumaschinen, Baustoffe, Bau- u. Arbeitswagen je m² monatlich 2,50 €
10. Verkaufswagen je m² monatlich 2,50 €
11. Container und Wechselbehälter je m² monatlich 2,50 €
12. Leitungen aller Art, soweit sie nicht der öffentlichen Versorgung dienen, je angefangene 100 m monatlich 5,00 €
13. Masten, soweit sie nicht der öffentlichen Versorgung dienen, je Mast monatlich 2,00 €
14. Gegenstände aller Art, die sich länger als 24 Stunden auf der Verkehrsfläche befinden und nicht unter eine andere Tarifstelle des Gebührentarifs fallen je m² monatlich 2,00 €
15. Abstellen eines nicht zum Verkehr zugelassenen Kraftfahrzeuges im öffentlichen Verkehrsraum je angefangener Kalendermonat 50,00 €
16. Veranstaltung von Kirmessen, Schützen- und Vereinsfesten ortsansässiger Vereine auf den Dorfplätzen je Tag 75,00 €
17. Kommerzielle Marktveranstaltungen (Trödelmärkte, Spezialmärkte) oder ähnliche Veranstaltungen je Tag 500,00 €

 

Hinweise auf defekte Anlagen werden nimmt das Ordnungsamt entgegen.

Alle Meldungen werden an den Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederlassung Gummersbach, weitergeleitet.

Die Überwachung des ruhenden Verkehrs erfolgt durch die Ordnungsbehörde.

Parkverstöße gegen die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung können mit Verwarnungs- bzw. Bußgeldern geahndet werden.

Hund an- oder abmelden

Sobald Sie oder eine andere Person in Ihrem Haushalt einen Hund halten, müssen Sie den Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme oder – wenn der Hund aus dem Wurf einer von Ihnen gehaltenen Hündin stammt – innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Welpe ein Alter von drei Monaten erreicht hat, zur Hundesteuer anmelden.

Besteuert wird das Halten von Hunden im Gemeindegebiet. Grundlage hierfür ist die gemeindliche Hundesteuersatzung. Alle Hunde in einem Haushalt gelten von ihren Haltern als gemeinsam gehalten.

Die An- und Abmeldepflicht besteht auch für Hunde, die von juristischen Personen oder nicht aus persönlichen Gründen gehalten werden.

Große Hunde nach § 11 Landeshundegesetz NRW müssen bei der zuständigen Ordnungsbehörde angezeigt werden. Für die Haltung von gefährlichen Hunden im Sinne des § 3 Landeshundegsetz ist eine Erlaubnis gemäß § 4 Landeshundegesetz NRW bei der Gemeinde zu beantragen.

Für die An- oder Abmeldung eines Hundes zur Hundesteuer, die Anzeige eines großen Hundes und die Beantragung einer Haltererlaubnis für gefährliche Hunde benutzen Sie bitte die im Reiter „Formulare“ zur Verfügung gestellten Antrags- und Anmeldeformulare. Auf den Anträgen sind die jeweiligen benötigten Nachweise mit aufgeführt.

Angaben zu den Kosten und alle Formulare zur Hundehaltung finden Sie im Bereich „Steuern“

Fischereischein

Der Fischereischein kann für ein Jahr oder für fünf Jahre verlängert werden.

Bitte beachten Sie, dass ein Fischereischein immer nur bis zum Ende eines Jahres gültig ist.

Kosten Fischereischein

  • Verlängerung für 1 Jahr 16 €
  • Verlängerung für 5 Jahre 48 €
  • Jugendfischereischein 8 €

Notwendige Unterlagen für den Fischereischein

  • Fischereischein – sofern vorhanden
  • bei Erstausstellung: Fischereiprüfungszeugnis und aktuelles Passbild

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