Wasser

Kontakt - Wasser

Telefon 02268 939-324
E-Mail: wasser@kuerten.de

Notfallnummer 02268 939-339

Diese Nummer gilt NICHT für Störungen in Privathaushalten!

Allgemein

Das Gemeindewasserwerk Kürten versorgt 20.402 (Stand 30.11.2019) Einwohner (ca. 4.619 Haushalte) mit Trinkwasser, welches größtenteils vom Aggerverband Gummersbach bezogen wird. Das Wasserwerk unterhält zu diesem Zweck ein Trinkwasserversorgungsnetz von knapp 200 km Länge, sowie drei Trinkwasserhochbehälter.

 

Informationen zu Wasserbeiträgen und -gebühren

  • Fragen rund um aktuelle Baumaßnahmen an der Trinkwasserversorgungsleitung
  • Auskünfte zu Störungen in der Trinkwasserversorgung
  • Anträge bezüglich Anschluss bzw. Stilllegung von Hausanschlüssen zur Trinkwasserversorgung
  • Vermietung von Standrohren (Verträge, Ausgabe, Rücknahme, Abrechnung)
  • Bearbeitung von Änderungen in den Eigentumsverhältnissen Trinkwasser und Abwasser (Eigentumswechsel)
  • Annahme und Verarbeitung von Zählerständen
  • Erlass von Gebührenbescheiden Trinkwasser/Kanal/Kleinkläranlagen
  • Auskünfte zu Gebührenbescheiden Trinkwasser und Abwasser
  • Auskünfte zu Fälligkeiten von Gebühren und Abgaben

 

Allgemeine Informationen zum Einbau eines Zwischenzählers für Garten oder Tierhaltung

Trinkwassermengen, die nachweislich nicht in die Kanalisation / Grundstücksentwässerungsanlage eingeleitet werden (z.B. Gartenbewässerung), können gemäß Satzung der Gemeinde Kürten grundsätzlich auf Antrag von den Abwassergebühren befreit werden. Der Nachweis der nicht eingeleiteten Wassermengen obliegt dem Gebührenpflichtigen. Hierzu muss ein geeichter Kaltwasserzähler als Zwischenzähler eingebaut werden.

 

Pool- bzw. Schwimmbadwasser

Wassermengen, die der Befüllung eines Schwimmbades, mobilen Schwimmpools oder Schwimmteiches (mit Überlauf an den Kanal) dienen, werden aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nicht zur Reduzierung der Abwassergebühren anerkannt.
Bitte beachten Sie, dass Schwimmbadwasser, unabhängig davon, ob es gechlort wird oder nicht, nach dem bundesweit gültigen Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Entwässerungssatzung der Gemeinde Kürten, als Schmutzwasser angesehen wird. Daraus resultiert, dass Wasser aus Schwimm-, Planschbecken und Pools nicht zur Versickerung in den Garten abgeleitet werden darf, sondern in den Kanal eingeleitet werden muss. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße nach der gemeindlichen Entwässerungssatzung geahndet werden.

 

Merkblatt Information zur Reduzierung der Abwassergebühr Stand 03-2025 (PDF)

Kontakt und Vereinbarung Beratungsgespräch mit dem Abwasserwerk

Bei Interesse an dem Einbau eines Zwischenzählers vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit dem Abwasserwerk Kürten

Kosten für den Einbau eines Zwischenzählers

Die Kosten für die Installation des Wasserzählers sind vom Eigentümer / Betreiber zu tragen. Über die Ihnen entstehenden Kosten informieren Sie sich bitte bei Ihrem Installateur.

Neuinstallation

  • Abnahme und Verplombung durch Mitarbeiter des Abwasserwerks: 24 €
  • Beratungsgespräch vorab vor Ort, Abnahme und Verplombung durch Mitarbeiter des Abwasserwerks: 48 €

 

Zählerwechsel bei Defekt oder Ablauf der Eichdauer

  • Abnahme und Verplombung durch Mitarbeiter des Abwasserwerks: 24 €

 

 

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