Sozialleistungen

Kontakt - Sozialleistungen

Sozialamt der Gemeinde Kürten

Tel: 02268 939-314
E-Mail: soziales@kuerten.de

 

 

 

Allgemein

Sozialleistungen SGBXII:

Das Sozialamt berät und gewährt Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII).

Diese Leistungen können Personen im Rentenalter oder erwerbsunfähige Personen erhalten, deren Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um den sozialhilferechtlichen Bedarf zu decken. Neben den laufenden monatlichen Leistungen können für diesen Personenkreis auch einmalige Hilfen in besonderen Situationen in Betracht kommen, zum Beispiel bei einer Nachzahlung von Nebenkosten, die die monatlichen Ausgaben einmalig erhöht oder die Anschaffung von Heizmaterial. Der früher hier ebenfalls angesiedelte Bereich „Leistungen Hilfe zur Pflege“ wurde vor einiger Zeit wieder dem Rheinisch Bergischen Kreis angegliedert.

Nicht zuständig ist das gemeindliche Sozialamt für grundsätzlich erwerbsfähige Personen, hier ist das Jobcenter Rhein Berg / Standort Kürten der richtige Ansprechpartner. Es empfiehlt sich vor Einreichung eines Antrags telefonisch einen Termin zu vereinbaren, um vorab einen grundsätzlichen Anspruch abzuklären.

➡️Link zum Jobcenter Rheinberg - Standort Kürten

 

Wohngeld ist ein vom Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

➡️Link zur Themenseite des Ministeriums mit

  • Wohngeldrechner
  • Online-Antrag Wohngeld

 

Wenn Ihre Einkünfte nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt sicherzustellen, besteht nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) die Möglichkeit, Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung zu erhalten.

Wichtige Voraussetzungen sind, dass Sie

  • Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben
  • das 65. Lebensjahr vollendet haben (Erreichen der Regelaltersrente) oder
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben und aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.

Sollten für Sie vorrangige Ansprüche (z.B. auf Rente, Wohngeld, Krankengeld) bestehen, sind diese zunächst auszuschöpfen, da die Grundsicherung eine nachrangige Leistung ist.

➡️Antrag auf Sozialhilfe (PDF)

➡️Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) (PDF)

Sie benötigen Unterstützung, wissen aber nicht, auf welche staatlichen Leistungen Sie einen Anspruch haben? Mit dem Sozialleistungsfinder können Sie herausfinden, welche Leistungen zu Ihrer Situation passen.

➡️Sozialleistungsfinder

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