Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir, die Gemeinde Kürten, sind bemüht, unsere Website im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.kuerten.de.
Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW), mit denen die Richtlinie (EU) 2016/2102 umgesetzt wird. Maßstab sind die Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), also die europäische Norm EN 301 549 und die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1 in der Stufe AA.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der unten genannten Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den genannten Anforderungen vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Unvereinbarkeit mit den Anforderungen
Die folgenden Inhalte sind nicht oder nicht vollständig barrierefrei:
- Überschriften: Auf einzelnen Seiten ist die Reihenfolge der Überschriftenebenen nicht eingehalten oder es gibt leere Überschriften. Für Nutzende von Screenreadern ist die Gliederung dort schwerer nachzuvollziehen. Betroffen sind zum Beispiel: Startseite, Bekanntmachungen. (WCAG 1.3.1, 2.4.6) Wir korrigieren die Gliederung schrittweise.
- Linktexte: Einige Links wie „mehr lesen“ sind ohne den umgebenden Text nicht eindeutig. (WCAG 2.4.4) Wir ergänzen die Linktexte schrittweise um das jeweilige Ziel.
- Alternativtexte: Nicht alle Bilder haben einen aussagekräftigen Alternativtext. Das betrifft vor allem ältere Beiträge und Bildergalerien. (WCAG 1.1.1) Neue Bilder versehen wir mit Alternativtexten, ältere Inhalte arbeiten wir schrittweise nach.
- Videos: Eingebundene Videos haben teilweise keine Untertitel und keine Audiodeskription. (WCAG 1.2.2, 1.2.5) Auf Anfrage stellen wir Ihnen den Inhalt in Textform bereit.
- PDF-Dokumente: Viele Dokumente, etwa Mitteilungsblätter, Satzungen, Formulare und Pläne, sind nicht durchgängig barrierefrei aufbereitet. Teilweise liegen sie nur als eingescannte Bilder vor. (WCAG 1.1.1, 1.3.1, 2.4.2) Neue Dokumente erstellen wir nach Möglichkeit barrierefrei. Auf Anfrage stellen wir Ihnen den Inhalt in einer zugänglichen Form bereit.
- Eingebundene Inhalte Dritter: Inhalte und Dienste anderer Anbieter, die wir auf der Website einbinden (zum Beispiel Karten, Videos, Terminbuchungen oder Online-Dienste der Verwaltung), sind teilweise nicht barrierefrei. Auf deren Gestaltung haben wir nur begrenzt Einfluss. Bei Bedarf geben wir Ihnen die Informationen gern auf anderem Weg.
- Leichte Sprache: Auf der Startseite fehlen noch Erläuterungen in Leichter Sprache. Wir prüfen, wie wir diese Erläuterungen ergänzen.
Ausnahmen
Nicht unter die Anforderungen fallen nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 insbesondere:
- Dateien wie PDF-Dokumente, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, sofern sie nicht für laufende Verwaltungsverfahren benötigt werden,
- aufgezeichnete Videos und Tonaufnahmen, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden,
- Inhalte Dritter, die von uns weder finanziert noch entwickelt werden und nicht unserer Kontrolle unterliegen,
- Kartendienste, sofern wesentliche Informationen wie Adressen auch in Textform angeboten werden.
Unverhältnismäßige Belastung
Wir berufen uns derzeit nicht auf eine unverhältnismäßige Belastung. Die oben genannten Mängel wollen wir schrittweise beheben.
Barrierefreie Alternativen
Wenn Sie einen der genannten Inhalte nicht nutzen können, schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an. Wir stellen Ihnen die Informationen dann auf anderem Weg zur Verfügung, zum Beispiel als Text per E-Mail oder telefonisch.
Informationen zu dieser Website in Deutscher Gebärdensprache finden Sie auf der Seite Gebärdensprache.
Über den digitalen Assistenten auf dieser Website können Sie Ihre Fragen auch in einfacher Sprache und in vielen anderen Sprachen stellen.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 24.06.2025 erstellt. Sie wurde zuletzt am 11. Oktober 2026 überprüft und aktualisiert.
Grundlage ist eine Selbstbewertung. Wir haben alle über Sitemap und Menü erreichbaren Seiten automatisiert nach WCAG 2.1 Stufe AA (EN 301 549) gemessen, jeweils in Bildschirmgröße für Computer und Smartphone. Ergänzend haben wir von Hand geprüft: Bedienung mit der Tastatur, sichtbarer Fokus, Kontraste auch beim Überfahren mit der Maus, Gliederung der Überschriften, Formulare und Menü. Die letzte Prüfung fand am 11. Oktober 2026 statt.
Wir überprüfen diese Erklärung regelmäßig, mindestens einmal im Jahr, und bei jeder wesentlichen Änderung der Website.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen? Oder benötigen Sie Informationen, die nicht barrierefrei angeboten werden? Dann melden Sie sich bitte bei uns:
Gemeinde Kürten
Karlheinz-Stockhausen-Platz 1
51515 Kürten
02268 / 939, 0
E-Mail: gemeinde@kuerten.de
Wir beantworten Ihre Anfrage so bald wie möglich.
Ombudsverfahren
Sind Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden oder haben Sie keine Antwort erhalten, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen wenden (§§ 10d, 10e BGG NRW). Sie vermittelt zwischen Ihnen und uns. Das Verfahren ist kostenlos, Sie brauchen dafür keinen Rechtsbeistand.
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Telefon: 0211 855-3451
E-Mail: Ombudsstelle-barrierefreie-IT@mags.nrw.de
Internet: www.lbbp.nrw.de/ombudsstelle