Gemeinde Kürten informiert über Smart-Meter-Werbeschreiben


Veröffentlicht von: Gemeinde Kürten
Gemeinde Kürten informiert über Smart-Meter-Werbeschreiben

Gemeinde rät dazu, Angebote sorgfältig zu prüfen und sich nicht durch kurze Fristen unter Druck setzen zu lassen


Aktuell erhalten einige Haushalte in Kürten Schreiben des Unternehmens „DMG Deutsche Messwesen“, in denen der Einbau eines intelligenten Stromzählers (Smart Meter) angeboten wird. Dabei wird unter anderem mit einer kostenlosen Installation, möglichen Einsparungen bei den Netzentgelten und einer kurzen Rückmeldefrist geworben.

Die Gemeinde Kürten weist darauf hin, dass es sich hierbei um ein freiwilliges, kommerzielles Angebot eines sogenannten wettbewerblichen Messstellenbetreibers handelt. Die Schreiben sind weder eine behördliche Aufforderung noch eine gesetzliche Einbauankündigung des für Kürten grundzuständigen Messstellenbetreibers RheinNetz GmbH.

Eine Verpflichtung, auf das Schreiben zu reagieren oder einen Vertrag mit DMG Deutsche Messwesen abzuschließen, besteht nicht.

Kostenloser Einbau – aber laufende Kosten
Das Angebot sieht eine kostenlose Installation des intelligenten Stromzählers vor. Für den anschließenden Messstellenbetrieb berechnet das Unternehmen allerdings 99 Euro brutto jährlich. Bei einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten ergeben sich damit Kosten von insgesamt 198 Euro für die ersten beiden Jahre.
Zum Vergleich: Für den regulären Messstellenbetrieb durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber gelten gesetzliche Preisobergrenzen. Diese richten sich unter anderem nach dem jährlichen Stromverbrauch und der technischen Ausstattung. Bei einem gesetzlich vorgeschriebenen Smart-Meter-Einbau liegen sie beispielsweise bei 40 Euro jährlich für Haushalte mit einem Stromverbrauch von mehr als 6.000 bis 10.000 Kilowattstunden und bei 50 Euro für einen Verbrauch von mehr als 10.000 bis 20.000 Kilowattstunden. Für andere Fallgruppen und zusätzliche Leistungen gelten teilweise abweichende Beträge.
Allerdings können auch bei einem gewünschten vorzeitigen Einbau durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber einmalige Kosten entstehen.
Ein Vergleich der jeweiligen Gesamtkosten und Vertragsbedingungen ist daher empfehlenswert.

Beworbene Einsparungen gelten nicht für jeden Haushalt
In den Werbeschreiben wird außerdem auf mögliche Einsparungen durch reduzierte Netzentgelte hingewiesen.
Eine solche Entlastung nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Sie betrifft insbesondere Betreiber bestimmter steuerbarer Verbrauchseinrichtungen, etwa Wärmepumpen, privater Wallboxen oder Batteriespeicher. Allein durch den Einbau eines intelligenten Stromzählers entsteht kein automatischer Anspruch auf diese Vergünstigung. Zudem ist die Netzentgeltreduzierung nicht an einen Vertragsabschluss mit DMG Deutsche Messwesen gebunden. Ob und in welcher Höhe eine Entlastung möglich ist, hängt von den individuellen Voraussetzungen ab.

Wann ist ein Smart Meter gesetzlich vorgeschrieben?
Der Einbau moderner Stromzähler und intelligenter Messsysteme ist im Messstellenbetriebsgesetz geregelt und erfolgt schrittweise.
Ein intelligentes Messsystem ist insbesondere für Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden sowie für bestimmte Stromerzeugungsanlagen und steuerbare Verbrauchseinrichtungen gesetzlich vorgesehen.

In Kürten ist die RheinNetz GmbH der grundzuständige Messstellenbetreiber. Sie organisiert den regulären Zählerwechsel und informiert die betroffenen Haushalte nach eigenen Angaben mindestens drei Monate vor dem Einbau. Die Ankündigung kann auch durch einen beauftragten Dienstleister erfolgen.

Wer ein entsprechendes Werbeschreiben von DMG Deutsche Messwesen erhält, muss deshalb nicht kurzfristig einen Installationstermin vereinbaren oder einen zusätzlichen Vertrag abschließen. Grundsätzlich besteht allerdings die Möglichkeit, sich freiwillig für einen anderen Messstellenbetreiber zu entscheiden. Ein solches Angebot kann je nach persönlicher Situation sinnvoll sein. Maßgeblich sind die angebotenen Leistungen, die tatsächlichen Kosten und die Vertragsbedingungen.

Empfehlung der Gemeinde Kürten

Die Gemeinde empfiehlt allen Empfängern entsprechender Schreiben, sich ausreichend Zeit für eine Entscheidung zu nehmen und insbesondere folgende Punkte zu beachten:

  • •    Keine übereilte Entscheidung: Die im Werbeschreiben genannte Rückmeldefrist ist keine gesetzliche Frist für einen verpflichtenden Zählerwechsel.
  • •    Kosten vergleichen: Neben den Einbaukosten sollten insbesondere die laufenden jährlichen Entgelte berücksichtigt werden.
  • •    Vertragsbedingungen prüfen: Mindestvertragslaufzeit, Kündigungsfristen und mögliche Zusatzkosten sollten vor einem Vertragsabschluss bekannt sein.
  • •    Einsparungen hinterfragen: Beworbene finanzielle Vorteile gelten nicht automatisch für jeden Haushalt.
  • •    Unabhängig informieren: Bei Fragen zum regulären Zählerwechsel können sich Bürgerinnen und Bürger an die RheinNetz GmbH wenden.

Die Gemeinde Kürten betont: Der Einbau intelligenter Stromzähler ist ein gesetzlich geregelter Bestandteil der Modernisierung der Stromversorgung. Daraus ergibt sich jedoch keine Verpflichtung, das Angebot eines bestimmten privaten Unternehmens anzunehmen.

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