Pflicht zum Führerschein-Umtausch: Stichtag 19. Januar 2027 für Ausstellungsjahre 2002 - 2003 - 2004
Dann muss Ihr Führerschein bis zum 19. Januar 2027 umgetauscht werden.
Entscheidend ist das Ausstellungsdatum des Führerscheins, nicht das Geburtsjahr!
Ausnahme für vor 1953 Geborene
Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber, die vor 1953 geboren wurden, sind von diesem Stichtag nicht betroffen. Für sie gilt unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins die Umtauschfrist 19. Januar 2033.
Jetzt Termin im Bürgerbüro reservieren
Der Antrag auf Umtausch kann beim Bürgerbüro der Gemeinde Kürten gestellt werden. Einen Termin können Sie bequem online reservieren:
Wir empfehlen, den Termin frühzeitig zu vereinbaren. Erfahrungsgemäß steigt die Zahl der Anträge zum Ende einer Umtauschfrist deutlich an.
Das benötigen Sie
• Personalausweis oder Reisepass
• aktuellen Führerschein
• aktuelles biometrisches Passfoto in PAPIERform
Die Gebühr beträgt 33,50 Euro.
Was passiert beim Umtausch?
Wer nach dem 19. Januar 2027 noch mit dem nicht fristgerecht umgetauschten Führerschein unterwegs ist, muss mit einem Verwarngeld rechnen.
Auch die übrigen Führerscheine werden schrittweise umgetauscht:
Führerschein ausgestellt - Umtausch bis
2002–2004 - 19. Januar 2027
2005–2007 - 19. Januar 2028
2008 - 19. Januar 2029
2009 - 19. Januar 2030
2010 - 19. Januar 2031
2011 - 19. Januar 2032
Weitere Informationen finden Sie auch hier Führerschein-Umtausch - Führerscheinstelle des Rheinisch-Bergischen-Kreises