Aktuelle Planverfahren

Aktuelle Planverfahren sowie Beteiligungsverfahren

Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zu den aktuellen Offenlagen zur Verfügung
Planungsamt der Gemeinde Kürten
E-Mail: planungsamt@kuerten.de 
Telefon: 02268 / 939-325

Stellungnahmen

Übermitteln Sie Ihre Stellungnahme bitte

  • bevorzugt per E-Mail an planungsamt@kuerten.de
  • auf dem Postweg an
    Bürgermeister der Gemeinde Kürten
    Gemeindeentwicklungsplanung und Umwelt
    Karlheinz- Stockhausen- Platz 1
    51515 Kürten
  • per Niederschrift an vorgenannter Stelle zu den Öffnungszeiten den Rathauses. 

Aktuelle Beteiligungsverfahren der Gemeinde Kürten:

Beteiligungsportal NRW (externer Link)

Auch über die digitale Plattform des Rheinisch-Bergischen-Kreises erhalten Sie Auskunft zu rechtsverbindlichen Bebauungsplänen und Satzungen sowie zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Kürten:

Gemeinde Kürten – Bürger- und Architektenauskunft Bauleitplanung (Externer Link)

In der Bürger- und Architektenauskunft sind die Geltungsbereiche von rechtsverbindlichen Bebauungsplänen und Satzungen (Innen- und Außenbereich)  der Gemeinde Kürten dargestellt. 

Durch einen Klick in die Karte erscheint ein graues Feld mit weiteren Informationen und ggf. verlinkten Dateien. Mit dem dort im Feld angezeigten Pfeilsymbol können Sie bei mehreren Seite innerhalb des Feldes die Seiten durchblättern.

Aktuelle Offenlagen

Bebauungsplan 109 „Auf der Brache“

Der Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Kürten hat in seiner Sitzung am 16.04.2026 folgenden Beschluss gefasst:

Der Entwurf des Bebauungsplanes 109 „Auf der Brache“ wird gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt.

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung einer Wohnbebauung zur Befriedigung des stetig steigenden Wohnflächenbedarfs.

Der Rat der Gemeinde Kürten hat hierzu in seiner Sitzung am 14.12.2022 den Bebauungsplan 109 „Auf der Brache“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens wurde der Bebauungsplan durch das Oberverwaltungsgericht Münster für unwirksam erklärt. Die Entscheidung beruht auf festgestellten materiellen Mängeln. Die gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB festgesetzte aufschiebende Bedingung, wonach die Umsetzung des Bebauungsplanes in Gänze erst vollzogen werden kann, wenn das bestehende Regenrückhaltebecken „RRB – Im Helpenthal“ erweitert wurde, ist nach Entscheidung des Gerichts aufgrund fehlender Ermächtigungsgrundlage nicht zulässig. Auch die fehlende Bestimmung von unteren Bezugspunkten für die Gebäudehöhenfestsetzung in den Teilgebieten WA 3 und WA 4 wurde vom Gericht gerügt.

Nach Maßgabe des § 214 BauGB sind die festgestellten Mängel heilbar.

Der Planentwurf sowie die Begründung und die bereits vorliegenden, wesentlichen umweltbezogenen Informationen können in der Zeit vom

27.04.2026 bis einschließlich 01.06.2026

im Internet unter https://www.kuerten.de/aktuelle-planverfahren

und https://beteiligung.nrw.de/portal/kuerten/beteiligung/themen eingesehen werden.

Bebauungsplan 39 „Olpe-Süd“, 27. Änderung; öffentliche Auslegung des Planentwurfes

Ziel der Planung ist die Erhöhung der möglichen überbaubaren Grundstückfläche durch Änderung der Gebietscharakteristik von einem allgemeinen Wohngebiet (WA) in ein besonders Wohngebiet (WB).

Feuerwehrgerätehaus Olpe
Das bestehende Feuerwehrgerätehaus mit historischem Schlauchturm im Ortsteil Olpe entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen an eine moderne Freiwillige Feuerwehr. Zwingend neu anzuschaffende Fahrzeuge finden in der Fahrzeughalle nicht ausreichend Platz. Die Einrichtungen entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik und lassen sich aus technischer, baulicher und planungsrechtlicher Sicht nicht modernisieren. Zudem sind die Mannschaftsräume nicht mehr zeitgemäß; so sind beispielsweise keine geschlechtergetrennten Sanitäranlagen vorhanden.
Bebauungsplan 112 „Feuerwehrgerätehaus Olpe“

Ziel des Bebauungsplanes ist die Errichtung eines Ersatzneubaus des Feuerwehrgerätehauses für die Ortschaft Olpe.

Beteiligungsverfahren der Gemeinde Kürten

Beteiligungsverfahren der Gemeinde Kürten

Die Beteiligungsverfahren der Gemeinde Kürten finden Sie im Beteiligungsportal NRW (externer Link).