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Aktuelle Planverfahren
Aktuelle Planverfahren sowie Beteiligungsverfahren
Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zu den aktuellen Offenlagen zur Verfügung
Planungsamt der Gemeinde Kürten
E-Mail: planungsamt@kuerten.de
Telefon: 02268 / 939-325
Stellungnahmen
Übermitteln Sie Ihre Stellungnahme bitte
- bevorzugt per E-Mail an planungsamt@kuerten.de
- auf dem Postweg an
Bürgermeister der Gemeinde Kürten
Gemeindeentwicklungsplanung und Umwelt
Karlheinz- Stockhausen- Platz 1
51515 Kürten - per Niederschrift an vorgenannter Stelle zu den Öffnungszeiten den Rathauses.
Aktuelle Beteiligungsverfahren der Gemeinde Kürten:
Beteiligungsportal NRW (externer Link)
Auch über die digitale Plattform des Rheinisch-Bergischen-Kreises erhalten Sie Auskunft zu rechtsverbindlichen Bebauungsplänen und Satzungen sowie zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Kürten:
Gemeinde Kürten – Bürger- und Architektenauskunft Bauleitplanung (Externer Link)
In der Bürger- und Architektenauskunft sind die Geltungsbereiche von rechtsverbindlichen Bebauungsplänen und Satzungen (Innen- und Außenbereich) der Gemeinde Kürten dargestellt.
Durch einen Klick in die Karte erscheint ein graues Feld mit weiteren Informationen und ggf. verlinkten Dateien. Mit dem dort im Feld angezeigten Pfeilsymbol können Sie bei mehreren Seite innerhalb des Feldes die Seiten durchblättern.
Aktuelle Offenlagen
Bebauungsplan 134 "Engeldorf-Nord", frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Bebauungsplan 134 „Engeldorf-Nord“; frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Kürten hat in seiner Sitzung am 16.04.2026 folgenden Beschluss gefasst:
Auf Grundlage des vorgestellten Planentwurfes wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines innovativen und zukunftsfähigen Klima-Quartiers bestehend aus insgesamt 18 Ein- und Zweifamilienhäusern.
Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB können die vorliegenden Planunterlagen in der Zeit
vom 26.05.2026 bis einschließlich 26.06.2026
im Internet unter https://www.kuerten.de/aktuelle-planverfahren
und https://beteiligung.nrw.de/portal/kuerten/beteiligung/themen
eingesehen werden.
Der städtebauliche Entwurf, der Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes und die bereits vorliegenden, wesentlichen umweltbezogenen Informationen liegen außerdem in der genannten Frist im Rathaus der Gemeinde Kürten 3. Obergeschoss, Gemeindeentwicklungsplanung und Umwelt, Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten während der allgemeinen Dienstzeiten und zwar werktags
Montag, Dienstag und Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
öffentlich aus.
Während der oben genannten Fristen können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an planungsamt@kuerten.de übermittelt werden, können bei Bedarf jedoch auch schriftlich an den Bürgermeister der Gemeinde Kürten, Gemeindeentwicklungsplanung und Umwelt, Karlheinz- Stockhausen- Platz 1, 51515 Kürten gerichtet oder zur Niederschrift an vorgenannter Stelle abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweise:
Die in den Bauleitplanungen genannten technischen Regelwerke wie DIN-Vorschriften und VDI-Normen können im Rathaus der Gemeinde Kürten 3. Obergeschoss, Gemeindeentwicklungsplanung und Umwelt, Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten während der vorgenannten allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden.
Es liegen umweltbezogene Informationen in Form einer artenschutzrechtlichen Vorab-Stellungnahme und eines Bodengutachtens zu folgenden Themen vor.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen
- Artenschutzrechtliche Vorab-Stellungnahme
Boden und Entwässerung
- Bodengutachten
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan 134 „Engeldorf-Nord“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Kürten, den 18.05.2026 Mario Bredow
Bürgermeister
Bebauungsplan 134 "Engeldorf-Nord", frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Bitte beachten Sie alle Unterlagen:
00 B-Plan 134 Engeldorf-Nord, Bekanntm. frühz. Beteiligung
01 B-Plan 134 Engeldorf-Nord, Antrag
02 B-Plan 134 Engeldorf-Nord, Geltungsbereich
03 B-Plan 134 Engeldorf-Nord, Luftbild
04 B-Plan 134 Engeldorf-Nord, Städtebaulicher Entwurf
Bebauungsplan 99 „Dorpe Süd-Ost, 3. Änderung und Erweiterung“; öffentliche Auslegung des Planentwurfes
Bebauungsplan 99 „Dorpe Süd-Ost, 3. Änderung und Erweiterung“; öffentliche Auslegung des Planentwurfes
Bebauungsplan 99 „Dorpe Süd-Ost, 3. Änderung und Erweiterung“, öffentliche Auslegung des Planentwurfes
Der Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Kürten hat in seiner Sitzung am 16.04.2026 folgenden Beschluss gefasst:
- Der Planungsausschuss der Gemeinde Kürten nimmt die Anregungen aus den frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis. Die Abwägung wird entsprechend der Anlage zur Vorlage behandelt und beschlossen.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes 99 (Dorpe-Südost), 3. Änderung und Erweiterung wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt.
- Gleichzeitig mit der Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB soll die Einholung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 durchgeführt werden.
Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung einer Wohnbebauung.
Der Planentwurf sowie die Begründung und die bereits vorliegenden, wesentlichen umweltbezogenen Informationen können in der Zeit vom
04.05.2026 bis einschließlich 05.06.2026
im Internet unter https://www.kuerten.de/aktuelle-planverfahren
und https://beteiligung.nrw.de/portal/kuerten/beteiligung/them
eingesehen werden.
Der Planentwurf sowie die Begründung und die bereits vorliegenden, wesentlichen umweltbezogenen Informationen liegen außerdem in der genannten Frist im Rathaus der Gemeinde Kürten 3. Obergeschoss, Gemeindeentwicklung und Umwelt, Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten während der allgemeinen Dienstzeiten und zwar werktags
Montag, Dienstag und Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
öffentlich aus.
Während der oben genannten Fristen können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an planungsamt@kuerten.de übermittelt werden, können bei Bedarf jedoch auch schriftlich an den Bürgermeister der Gemeinde Kürten, Gemeindeentwicklungsplanung und Umwelt, Karlheinz- Stockhausen- Platz 1, 51515 Kürten gerichtet oder zur Niederschrift an vorgenannter Stelle abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweise:
Die in den Bauleitplanungen genannten technischen Regelwerke wie DIN-Vorschriften und VDI-Normen können wie vorstehend angegeben eingesehen werden.
Neben dem Umweltbericht mit Informationen zu Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:
Auswirkungen auf Tiere
- Fachbeitrag Naturschutz: Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprüfung) und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
Boden und Entwässerung
- Hydrologischer Bericht: Versickerung von Niederschlagswasser
Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft
- Fachbeitrag Naturschutz: Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprüfung) und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
Die Veröffentlichung des Entwurfes zum Bebauungsplan 99 „Dorpe Süd-Ost, 3. Änderung und Erweiterung“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Kürten, den 27.04.2026
Mario Bredow
Bürgermeister
im Internet unter https://www.kuerten.de/aktuelle-planverfahren
und https://beteiligung.nrw.de/portal/kuerten/beteiligung/themen eingesehen werden.
Bebauungsplan 99 „Dorpe Süd-Ost, 3. Änderung und Erweiterung“; öffentliche Auslegung des Planentwurfes
Bitte beachten Sie alle Dateien zur Offenlegung:
00 BP 99 Dorpe Süd-Ost, 3. Ä+E, Bekanntm. öff. Auslegung 04.05.-05.06.
01 B-Plan 99 Dorpe Süd-Ost, 3. Ä+E, Geltungsbereich
02 B-Plan 99 Dorpe Süd-Ost, 3. Ä+E, Planentwurf
03 B-Plan 99 Dorpe Süd-Ost, 3. Ä+E, Entwurfsbegründung
04 B-Plan 99 Dorpe Süd-Ost, 3. Ä+E, Textliche Festsetzungen
05 B-Plan 99 Dorpe Süd-Ost, 3. Ä+E, Abwägg frühz Beteiligung TÖB
06 BP 99 Dorpe Süd-Ost, 3. Ä.+E. Abwägung frühz Beteiligung d. Öff.
07 BP 99 Dorpe Süd-Ost, 3. Ä.+E. Hydrologischer Bericht
Bebauungsplan 10b "Biesfeld-West", 20. Änderung
Bebauungsplan 10b "Biesfeld-West", 20. Änderung
Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen
Bebauungsplan 10b „Biesfeld-West“, 20. Änderung; öffentliche Auslegung des Planentwurfes
Der Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Kürten hat in seiner Sitzung am 16.04.2026 folgende Beschlüsse gefasst:
- Die Aufstellung der 20. Änderung des Bebauungsplanes 10b – „Biesfeld -West“ wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Ziel des Bebauungsplanes ist die Legalisierung von bestehenden Nebenanlagen sowie befestigter Fläche auf einem Baugrundstück. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.
- Die 20. Änderung des Bebauungsplanes 10b – „Biesfeld -West“ wird gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Von einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.
- Der Entwurf der 20. Änderung des Bebauungsplanes 10b – „Biesfeld – West“ wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 10b „Biesfeld-West“, 20. Änderung ist im Plangebiet eine Erhöhung der Grundflächenzahl von 0,3 auf 0,4 beabsichtigt.
Es handelt sich um ein Verfahren der Innenentwicklung, bei dem von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
Der Planentwurf sowie die Begründung und die bereits vorliegenden, wesentlichen umweltbezogenen Informationen können in der Zeit vom
04.05.2026 bis einschließlich 05.06.2026
im Internet unter https://www.kuerten.de/aktuelle-planverfahren
und https://beteiligung.nrw.de/portal/kuerten/beteiligung/themen eingesehen werden.
Der Planentwurf sowie die Begründung und die bereits vorliegenden, wesentlichen umweltbezogenen Informationen liegen außerdem in der genannten Frist im Rathaus der Gemeinde Kürten 3. Obergeschoss, Gemeindeentwicklung und Umwelt, Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten während der allgemeinen Dienstzeiten und zwar werktags
Montag, Dienstag und Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
öffentlich aus.
Während der oben genannten Fristen können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an planungsamt@kuerten.de übermittelt werden, können bei Bedarf jedoch auch schriftlich an den Bürgermeister der Gemeinde Kürten, Gemeindeentwicklungsplanung und Umwelt, Karlheinz- Stockhausen- Platz 1, 51515 Kürten gerichtet oder zur Niederschrift an vorgenannter Stelle abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweise:
Die in den Bauleitplanungen genannten technischen Regelwerke wie DIN-Vorschriften und VDI-Normen können im Rathaus der Gemeinde Kürten 3. Obergeschoss, Gemeindeentwicklung und Umwelt, Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten während der vorgenannten allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt. Gem. § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung, von dem Umweltbericht und von der Angabe welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen.
Kürten, den 24.04.2026 Mario Bredow Bürgermeister
im Internet unter https://www.kuerten.de/aktuelle-planverfahren
und https://beteiligung.nrw.de/portal/kuerten/beteiligung/themen eingesehen werden.
Bebauungsplan 10b "Biesfeld-West", 20. Änderung
Bebauungsplan 109 „Auf der Brache“ - öffentliche Auslegung des Planentwurfes - 11.05. bis 10.06.2026
Bebauungsplan 109 „Auf der Brache“
Bebauungsplan 109 „Auf der Brache"
Bitte beachten Sie alle Dateien zur Offenlegung:
- 00 B-Plan 109 Bekanntm. Wdhlg. öff. Auslegung 11.05.-10.06.26
- 01 B-Plan 109 Geltungsbereich
- 02 B-Plan 109 Planentwurf
- 03 B-Plan 109 Textliche Festsetzungen
- 04 B-Plan 109 Entwurfsbegründung
- 05 B-Plan 109 Umweltbericht
- 06 B-Plan 109 Umweltbericht Änderungsfassung
- 07 B-Plan 109 Landschaftspflegerischer Begleitplan
- 08 B-Plan 109 Landschaftspflegerischer Begleitplan Anhang 1
- 09 B-Plan 109 Landschaftspflegerischer Begleitplan Anhang 2
- 10 B-Plan 109 Artenschutzprüfung Stufe 1
- 11 B-Plan 109 Artenschutzprüfung Fledermäuse
- 12 B-Plan 109 Bodengutachten
- 13 B-Plan 109 Ergänzende Aussagen zum Umgang mit dem Niederschlagswasser
- 14 B-Plan 109 Klimatologische Stellungnahme Zusammenfassung
- 15 B-Plan 109 Schalltechnische Untersuchung
- 16 B-Plan 109 Ausführungsplanung Straßenbau
- 17 B-Plan 109 Fliesswegeanalyse
Bebauungsplan 109 „Auf der Brache“; öffentliche Auslegung des Planentwurfes
Der Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Kürten hat in seiner Sitzung am 16.04.2026 folgenden Beschluss gefasst:
Der Entwurf des Bebauungsplanes 109 „Auf der Brache“ wird gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt.
Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung einer Wohnbebauung zur Befriedigung des stetig steigenden Wohnflächenbedarfs.
Der Rat der Gemeinde Kürten hat hierzu in seiner Sitzung am 14.12.2022 den Bebauungsplan 109 „Auf der Brache“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens wurde der Bebauungsplan durch das Oberverwaltungsgericht Münster für unwirksam erklärt. Die Entscheidung beruht auf festgestellten materiellen Mängeln. Die gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB festgesetzte aufschiebende Bedingung, wonach die Umsetzung des Bebauungsplanes in Gänze erst vollzogen werden kann, wenn das bestehende Regenrückhaltebecken „RRB – Im Helpenthal“ erweitert wurde, ist nach Entscheidung des Gerichts aufgrund fehlender Ermächtigungsgrundlage nicht zulässig. Auch die fehlende Bestimmung von unteren Bezugspunkten für die Gebäudehöhenfestsetzung in den Teilgebieten WA 3 und WA 4 wurde vom Gericht gerügt.
Nach Maßgabe des § 214 BauGB sind die festgestellten Mängel heilbar.
Der Planentwurf sowie die Begründung und die bereits vorliegenden, wesentlichen umweltbezogenen Informationen können in der Zeit vom
11.05.2026 bis einschließlich 10.06.2026
im Internet unter https://www.kuerten.de/aktuelle-planverfahren
und https://beteiligung.nrw.de/portal/kuerten/beteiligung/themen eingesehen werden.
Der Planentwurf sowie die Begründung und die bereits vorliegenden, wesentlichen umweltbezogenen Informationen liegen außerdem in der genannten Frist im Rathaus der Gemeinde Kürten 3. Obergeschoss, Gemeindeentwicklung und Umwelt, Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten während der allgemeinen Dienstzeiten und zwar werktags
Montag, Dienstag und Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
öffentlich aus.
Während der oben genannten Fristen können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an planungsamt@kuerten.de übermittelt werden, können bei Bedarf jedoch auch schriftlich an den Bürgermeister der Gemeinde Kürten, Gemeindeentwicklungsplanung und Umwelt, Karlheinz- Stockhausen- Platz 1, 51515 Kürten gerichtet oder zur Niederschrift an vorgenannter Stelle abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweise:
Die in den Bauleitplanungen genannten technischen Regelwerke wie DIN-Vorschriften und VDI-Normen können im Rathaus der Gemeinde Kürten 3. Obergeschoss, Gemeindeentwicklung und Umwelt, Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten während der vorgenannten allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden.
Neben dem Umweltbericht sowie dem Umweltbericht in der Änderungsfassung mit Informationen zu
- Flächenverbrauch, Landschaft / Ortsbild
- Mensch, Gesundheit, Bevölkerung
- Klima / Luft
- Tieren, Pflanzen und biologischer Vielfalt
- Boden, Wasser, Kultur und Sachgütern
sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen
- Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprüfung)
- Artenschutzrechtliches Gutachten mit Untersuchung auf das Vorkommen von Fledermäusen
Boden und Entwässerung
- Bodengutachten
- Ergänzende Aussagen zum Umgang mit den Niederschlagsabflüssen auf Grundlage zusätzlicher Versickerungsversuche in Schürfen
- Fließwegeanalyse
- Ausführungsplanung Straßenbau
Klima
- Klimatologische Stellungnahme zur Auswirkung des Bebauungsplans 109 „Auf der Brache“ auf lokale Kaltluftprozesse
Lärm
- Schalltechnische Untersuchung
Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft
- Landschaftspflegerischer Begleitplan
- Landschaftspflegerischer Begleitplan Anhang 1
- Landschaftspflegerischer Begleitplan Anhang 2
Die Veröffentlichung des Entwurfes zum Bebauungsplan 109 „Auf der Brache“ wird aufgrund eines Verfahrensfehlers wiederholt.
Die Veröffentlichung des Entwurfes zum Bebauungsplan 109 „Auf der Brache“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Kürten, den 04.05.2026 Mario Bredow
Bürgermeister
im Internet unter https://www.kuerten.de/aktuelle-planverfahren
und https://beteiligung.nrw.de/portal/kuerten/beteiligung/themen eingesehen werden.
Bebauungsplan 39 „Olpe Süd“ - 27. Änderung - 27.04.2026 bis 01.06.2026
Bebauungsplan 39 „Olpe-Süd“, 27. Änderung; öffentliche Auslegung des Planentwurfes
Ziel der Planung ist die Erhöhung der möglichen überbaubaren Grundstückfläche durch Änderung der Gebietscharakteristik von einem allgemeinen Wohngebiet (WA) in ein besonders Wohngebiet (WB).
Bebauungsplan 39 „Olpe-Süd“, 27. Änderung
- Beteiligungsserver NRW (externer Link)
Bitte beachten Sie alle Dateien zur Offenlegung:
- 01 B-Plan 39 Olpe-Süd, 27. Änderung, öffentliche Auslegung Bekanntmachung
- 02 B-Plan 39 Olpe-Süd, 27. Ä. Geltungsbereich
- 03 B-Plan 39 Olpe-Süd, 27. Ä. Bebauungsplanentwurf
- 04 B-Plan 39 Olpe-Süd, 27. Ä. Textliche Festsetzungen
- 05 B-Plan 39 Olpe-Süd, 27. Ä. Entwurfsbegründung
- 06 B-Plan 39 Olpe-Süd, 27. Ä. Artenschutzrechtliche Betrachtung 26. Änderung
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Feuerwehrgerätehaus Olpe
Bebauungsplan 112 „Feuerwehrgerätehaus Olpe“
Ziel des Bebauungsplanes ist die Errichtung eines Ersatzneubaus des Feuerwehrgerätehauses für die Ortschaft Olpe.
- Beteiligungsserver NRW (externer Link)
https://beteiligung.nrw.de/k/1015091
17. Flächennutzungsplanänderung
Ziel der Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Errichtung eines Ersatzneubaus des Feuerwehrgerätehauses für die Ortschaft Olpe.
- Beteiligungsserver NRW (externer Link):
https://beteiligung.nrw.de/k/1015094
Bitte beachten Sie auch alle Dateien zur Offenlegung:
- 01 Geltungsbereich
- 02 Satzung
- 03 Textliche Festsetzung
- 04 Begründung
- 05 Umweltbericht
- 06 17. FNP-Änderung
- 07 Begründung FNP
- 08 Umweltbericht FNP
- 09 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
- 10 Nachtrag Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
- 11 Artenschutzprüfung Stufe I
- 12 Habitatkartierung Fledermäuse
- 13 Sachverständigen-Bericht zum Baumbestand
- 14 Bodengutachten
- 15 Schallschutzgutachten
- 16 Verkehrstechnische Untersuchung
- Amtsblatt Feuerwehrgerätehaus Kürten Olpe
Beteiligungsverfahren der Gemeinde Kürten
Bebauungsplan 128 (Bergstraße-Am Wiedenhof): Frühzeitige Beteiligung
- BP 128 Beteiligungsserver NRW (externer Link)
https://beteiligung.nrw.de/k/1017946
Bitte beachten Sie auch alle Dateien zur Offenlegung:
Bebauungsplan 99 (Dorpe-Südost) 2. Änderung
- BP 99 Beteiligungsserver NRW (externer Link)
https://beteiligung.nrw.de/k/1017948
Bitte beachten Sie auch alle Dateien zur Offenlegung:
- Bekanntmachung BP_99_2 Änderung
- Dorpe Südost Übersichtsplan
- Geltungsbereich
- Planentwurf
- Entwurf Begründung a& Umweltbericht
- Entwurf Textliche Festsetzungen
- Abwägung frühzeitige Beteiligung
- Fachbeitrag Naturschutz ASP+LFP
- Schallgutachten
- Gutachten über Versickerung Niederschlagswasser_Juli 2015
- Gutachten über Versickerung Niederschlagswasser_Februar 2018
- Gutachten über Versickerung Niederschlagswasser_Januar 2016
Bebauungsplan 99 (Dorpe-Südost) 3. Änderung: frühzeitige Beteiligung
- BP 99 Beteiligungsserver NRW (externer Link)
https://beteiligung.nrw.de/k/1017952
Bitte beachten Sie auch alle Dateien zur Offenlegung:
Bebauungsplan 129 (PV-Anlage Unterossenbach) und 18. FNP-Änderung: frühzeitige Beteiligung
- BP 129 Beteiligungsserver NRW (externer Link)
https://beteiligung.nrw.de/k/1017953 - FNP 18A Beteiligungsserver NRW (externer Link)
https://beteiligung.nrw.de/k/1017954
Bitte beachten Sie auch alle Dateien zur Offenlegung:
Bebauungsplan 124 (Buchholzberg) und 19. FNP-Änderung
- BP 124 Beteiligungsserver NRW (externer Link)
https://beteiligung.nrw.de/k/1017955 - FNP 19A Beteiligungsserver NRW (externer Link)
https://beteiligung.nrw.de/k/1017956
Bitte beachten Sie auch alle Dateien zur Offenlegung:
- Bekanntmachung BPlan 124 und 19. FNP Änderung
- BP_124_Ur_Uebersicht_DGK
- FNP_19A_Uebersicht_DGK
- BP124 Geltungsbereich
- BP124 Planentwurf
- BP124 Entwurfsbegründung
- BP124 Abwägung Frühzeitige Beteiligung
- BP124 Umweltbericht
- BP124 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
- FNP_19A Geltungsbereich
- FNP_19A Planentwurf
- FNP_19A Entwurfsbegründung
- FNP_19A Umweltbericht
- FNP_19A Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Außenbereichssatzung Haasbach: Erneute öffentliche Auslegung
- Beteiligungsserver NRW (externer Link)
https://beteiligung.nrw.de/k/1017960
Bitte beachten Sie auch alle Dateien zur Offenlegung: